Einlauftrichter Lalousie: Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum?

4 Antworten

Fenster sind immer gemeinschaftliches Eigentum; Jalousien auch.

Das sagt aber ebensowenig über die Kostentragungspflicht des Sondereigentümers aus, wie die Vergangenheit. Es gibt kein Recht auf ein Unrecht, oder einfacher formuliert: Wenn es vor 6 Jahren falsch war, kann man heute keinen Anspruch darauf begründen.

Daher solltest du den Rat von @Tabaluga1961 befolgen und in der Gemeinschaftsordnung (ugs. auch Teilungserklärung genannt) nachlesen, ob bezüglich des Fensters oder der Jalousien Regelungen getroffen wurden, welche die Kostentragung auf den Sondereigentümer abwälzen.

Am einfachsten ist es jedoch, wenn du beim Verwalter nachfragst auf welcher rechtlichen Grundlage er zu seiner Schlussfolgerung kommt, dass der Sondereigentümer die Kosten zu tragen hätte. Das erspart dir zumindest die Sucherei.

PS: Versuche dich beim nächsten mal kürzer zu fassen. Dein Vortrag ist viel zu langatmig.

Was GE - Eigentum und was SE - Eigentum ist sollte in der TE stehen. Und der Verwalter sollte auch die Trennung wissen. Die Eigentümer eigentlich auch, aber ........... manche wissen noch nicht einmal was eine Teilungserklärung ist. Von daher ist die entsprechende Aussage des Verkäufers mit Vorsicht zu genießen. 

Fenster sind GE, aber Jalosien nicht unbedingt. Die sind ja in der Wohnung montiert oder meinen Sie Rollladen????

Also ich empfehle die TE zu lesen.

nesnaika 
Fragesteller
 17.03.2015, 14:05

aussenliegende Lamellen, die auch oder nur Rolläden genannt werden, ist mit "Jalousien" gemeint, solche, die in Führungsnut wenige cm  v o r   dem Fensterglas aussenseitig sind.

Das ist mir zu wirr. Fenster sind doch immer gemeinschaftliches Eigentum. Und Rückbuchung erfolgt doch über das Geldinstitut, oder? ... und was wurde in der TE vereinbart?

ich meine die Lamellen aussenseitig, die in fester Führungsnut heruntergelassen werden. Ich nutze immer das Wort "Jalousien"; sind das denn "amtlich" Rolläden"?