Einlauftrichter Lalousie: Gemeinschaftseigentum? Sondereigentum?
Liebe Nichtbetroffene, hoffentlich kann das hier geklärt werden:
ETW in einer 19-Parteien-Anlage wurde verkauft. Dem neuen Eigentümer wurde beim Verkauf gesagt, er könne den fehlenden Einlauftrichter einer Jalousie auf Kosten der Gemeinschaftskasse ersetzen lassen. Die Jalousie hakte immer beim Runterlassen, wenn alle Lamellen hochgezogen worden waren. Jahrelang wurden immer 1 bis 2 Lamellen draussen gelassen, dann gab es keine Probleme. Es sollte Dreck und Unrat in der bewohnten Wohnung vermieden werden.
Der neue Eigentümer hat im Verlaufe der Malerarbeiten den Vertrags-Tischler bestellt. Während der Tischlerarbeit kam dem neuen Eigentümer die Idee, bei geöffnetem Jalousienkasten auch noch den Gurt erneuern zu lassen (der zwar 30 Jahre alt war, aber überhaupt nicht verschlissen, da selten betätigt).
Er hat den Tischler gebeten, eine gesonderte Rechnung über den neuen Gurt an seine private Adresse zu senden.
Das hat die Tischlerei zunächst versäumt und den Gurt mit auf die Rechnung über Erneuerung des Einlauftrichter an die Hausverwaltung gesetzt.
Es wurden in der Wohnung vor 6 Jahren 3 ROTO-Wohndachfenster erneuert. Das ging zu Lasten der Eigentümergemeinschaft. Allein damit wäre bewiesen, dass Fenster Gemeinschaftseigentum sind.
Das Fenster im Wohnzimer ist kein ROTO-Fenster, sondern herkömmlich eingebaut, nicht in Dachschräge.
Die Jalousien-Führungsnut gehört fest zum Fensterrahmen, das Profil ist e i n nahtloses Profil.
Nun aber erklärte die Hausverwaltung die ganze Massnahme als Kosten Sondereigentum. Und es ist bisher nicht gelungen, die Hausverwaltung durch mehrmalige Erklärungen des Reparatur-Ablaufes davon abzubringen.
Die Kosten in Höhe von € 245,00 wurden schon von meinem Konto abgebucht. Und die möchte ich zurück haben.
Beiträge, die Licht in diesen Sachverhlt bringen, sind hochwillkommen.
4 Antworten
Fenster sind immer gemeinschaftliches Eigentum; Jalousien auch.
Das sagt aber ebensowenig über die Kostentragungspflicht des Sondereigentümers aus, wie die Vergangenheit. Es gibt kein Recht auf ein Unrecht, oder einfacher formuliert: Wenn es vor 6 Jahren falsch war, kann man heute keinen Anspruch darauf begründen.
Daher solltest du den Rat von @Tabaluga1961 befolgen und in der Gemeinschaftsordnung (ugs. auch Teilungserklärung genannt) nachlesen, ob bezüglich des Fensters oder der Jalousien Regelungen getroffen wurden, welche die Kostentragung auf den Sondereigentümer abwälzen.
Am einfachsten ist es jedoch, wenn du beim Verwalter nachfragst auf welcher rechtlichen Grundlage er zu seiner Schlussfolgerung kommt, dass der Sondereigentümer die Kosten zu tragen hätte. Das erspart dir zumindest die Sucherei.
PS: Versuche dich beim nächsten mal kürzer zu fassen. Dein Vortrag ist viel zu langatmig.
Was GE - Eigentum und was SE - Eigentum ist sollte in der TE stehen. Und der Verwalter sollte auch die Trennung wissen. Die Eigentümer eigentlich auch, aber ........... manche wissen noch nicht einmal was eine Teilungserklärung ist. Von daher ist die entsprechende Aussage des Verkäufers mit Vorsicht zu genießen.
Fenster sind GE, aber Jalosien nicht unbedingt. Die sind ja in der Wohnung montiert oder meinen Sie Rollladen????
Also ich empfehle die TE zu lesen.
aussenliegende Lamellen, die auch oder nur Rolläden genannt werden, ist mit "Jalousien" gemeint, solche, die in Führungsnut wenige cm v o r dem Fensterglas aussenseitig sind.
Das ist mir zu wirr. Fenster sind doch immer gemeinschaftliches Eigentum. Und Rückbuchung erfolgt doch über das Geldinstitut, oder? ... und was wurde in der TE vereinbart?
ich meine die Lamellen aussenseitig, die in fester Führungsnut heruntergelassen werden. Ich nutze immer das Wort "Jalousien"; sind das denn "amtlich" Rolläden"?