Schmerzensgeld Klage ja oder nein?

6 Antworten

Anwälte raten häufig (nicht immer!) zur Klage, weil sie damit Geld verdienen.

Du wirst deine Behauptung, du seist nicht über Unverträglichkeiten aufgeklärt worden, kaum beweisen können. Zudem muß medizinisch nachgewiesen werden, dass die Wimpern tatsächlich die Ursache für die geschwollenen Augen waren.

Das kann nur durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden. Zu dem Gutachten wird ein Gegengutachten beantragt werden. Das alles ist langwierig, nervenaufreibend, kostenintensiv und jeder Prozeß birgt ein Risiko in sich.

Wenn du ihn verlierst, mußt du ALLE Prozeßkosten bezahlen, das heißt, deinen Anwalt, den gegnerischen Anwalt, Gerichtsgebühren, Sachverständige und Zeugen. Das kann sehr teuer werden.

Wenn du gewinnst, trägt das Wimpernstudio alle genannten Kosten.

Kommt es zu einem Vergleich (= Kompromiß), werden die Kosten pro rata zum Vergleich geteilt.

Lohnt sich das alles und insbesondere das hohe Prozeßrisiko wegen € 400 Schmerzensgeld?? Bleibende Schäden hast du offensichtlich nicht. Du scheinst alles gut überstanden zu haben.

Die Entscheidung liegt bei dir.

Danke!

@Lisa808

Sehr gerne! :-)

Für mich wäre die Frage: hast Du dauerhafte Schäden? Dann wäre eine Klage durchaus sinnvoll.

Falls nicht würde ich das Ganze abhaken unter "Wieder was gelernt im Leben" - sich etwas an die Augen kleben ist halt mit einem gewissen Risiko verbunden, wie Tattoos, Piercings etc. eben auch. Aber der Gegenseite Fahrlässigkeit oder gar eigenes Verschulden nachzuweisen, dürfte schwierig werden.

Nein habe ich nicht. Es geht halt um die Aufklärungspflicht....

Du musst gucken was es dir Wert ist. 400€ Schmerzensgeld sind nicht die Welt.

Hast du nun dauerhafte Schäden müsste auch mehr drin sein.

Wenn nicht, lass es gut sein. Zukünftig weißt du Bescheid. Ist zwar super ärgerlich, aber wenn es dir gut geht, hake es ab.

Wenn dir diese Frage jemand 100% beantworten könnte, müsste das nicht per Gericht entschieden werden.

Eine Chance hast du bestimmt, nur wie hoch die ist, kann man nicht sagen, dazu fehlt einem Laien das Wissen.

Ob du klagen solltest, musst du alleine entscheiden,.

Die Frage solltest Du Deinem Anwalt stellen. Der sollte Dir das beantworten können! Ansonsten den Anwalt wechseln.

die Antwort findest du jetzt hilfreich ?

@Lisa808

Natürlich. Der einzige, der dir das sagen kann ist dein Anwalt. Dafür bezahlst Du ihn ja schließlich, was für eine Frage...