Soll ich meinen Tätowierer anzeigen?

Die Creme die mir mitgegeben wurde  - (Recht, Tattoo, Anzeige) Den scheiss den ich bekommen habe  - (Recht, Tattoo, Anzeige) Das Motiv das ich wollte - (Recht, Tattoo, Anzeige)

9 Antworten

Puhh ich weiss garnicht wo ich anfangen soll...

1.) Hast du das Tattoo privat machen lassen, oder richtig im Tattoo Studio?
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Tätowierer im Studio ohne Einverständniserklärung arbeitet. Er setzt damit unweigerlich seine Arbeitserlaubnis und sein Geschäft auf's Spiel.

2.) Bei einem guten Tätowierer kann man circa ein halbes Jahr (oder sogar noch länger) Wartezeit einplanen...da hätten bei dir schon die Alarmglocken läuten sollen. Gut recherchiert hast du nicht, sowas ist Grundwissen. Auch verlässt man sich nicht darauf was dritte einem sagen (geh mal da hin, der ist gut), sondern schaut sich seine Arbeiten selber genau an.

3.) Ein "guter" Tätowierer wird niemals eine Vorlage die du mitbringst 1 zu 1 kopieren. Das gibt nur Ärger mit Copyright... er wird immer eine eigene Vorlage anfertigen, und seinem Stil entsprechend anpassen / abändern.

4.) Die Salbe ist Pegasus Pro... eine Aftercare Salbe die man erst an dem circa 10 Tag benutzen sollte. Besorg dir Bepanthene oder Unguentolan Salbe.

5.) Das soll ein Unterarm sein?
Das mittlere Foto sieht aus wie ne Wade.
Und das rechte Foto sieht es aus wie seitlich an der Hüfte.

6.) Was kannst du machen... tja, das ist die große Frage.
Wenn es wirklich ein Tattoo Studio war...dann kannst du es mit nem Anwalt probieren. Eventuell stehen die Chancen da sehr gut, weil die Arbeit wirklich Hundsmiserabel ist.

Anders sieht es aus, wenn du dir das privat hast stechen lassen, unter der Hand um Geld zu sparen... da wirst du kaum eine Chance haben. Sowas fällt in den Bereich: eigene Dummheit.

Darf ich fragen wie alt du bist?

Du hast dir nicht zufällig den erst besten Hinterhof Tätowierer geschnappt um Geld zu sparen, und die ab-18 Regel in einem richtigen Tattoo Studio zu umgehen?

Das ist meine Vermutung.
Und ganz ehrlich Liebelein...dann musst du dich nicht wundern wenn sowas dabei rauskommt.

@Knopperz

Das Tattowieren ist auch ab einem Alter von 16 Jahren möglich, zwar nur unter Einverständnis eines Elternteils, aber dennoch möglich.

Hallo,

tja das ja wohl ein Typischer Fall von "Griff ins Klo".

Verklagen kannste voll vergessen. So lange sich da nix entzündet hat oder ähnliches...

Und der Rest ist einfach Kunst. Dem Einen gefällt es, den Anderen nich.

Punkt.

Du kannst höchstens eines machen. Den Typ lieb und höflich bitten, dir etwas von dem Geld zurück zu geben. Aber noch nich einmal das muß er.

Nachbesserung. OK, daruf kannst du bestehen. Aber zu dem Typen würde ich nie wieder gehn.

Mal ganz ehrlich:

War es ein echtes, bekanntes Studio ???

Wie viel hast du bezahlt ???

Und viel wichtiger - wer hat es dir empfohlen ???

Den Typen würde ich verhauen...

Ich finde es sowieso abenteuerlich, auf was sich Menschen mit Tätowierern einlassen.Vielleicht läßt sich die noch relativ junge Tätowierung jetzt noch leicht entfernen.Suche Dir dafür am besten einen Hautarzt.Eine Anzeige kannst Du prüfen, evtl. gibt es dafür einen Preisnachlass, das wäre Verhandlungssache.


Wenn überhaupt Preisnachlass auf Kulanzbasis.

Ich nehme mal an, das letzte Bild ist die Vorlage, das Mittlere dein jetziges Tatoo?

Ich weiß nicht ob sich das Bild nach dem Abschwellen noch verändert (die Frage kann dir hier bestimmt jemand anderes beantworten), aber ich würde auf jeden Fall regelmäßig Bilder davon machen und mich schonmal mit einem Anwalt beraten, ob da Erfolgschancen bestehen (besonders da es nichts schriftliches gibt).

http://tattoo-piercing-versicherung.de/blog/kann-ich-schadensersatz-fuer-ein-verpfuschtes-tattoo-einklagen/

Der wichtigste Satz lautet hier "die Zustimmung des Kunden bezieht sich aber nur auf eine korrekt ausgeführte Arbeit". Und wenn dein Tatoo sich nicht noch stark ändert, würde ich als Richter zu deinen Gunsten urteilen.

Denn so wie es derzeit aussieht, ist es ja schief und krumm .... und damit nicht korrekt ausgeführt.


Und wenn dein Tatoo sich nicht noch stark ändert, würde ich als Richter zu deinen Gunsten urteilen.

Eine mutige Aussage-weil immer eine Einzelfallentscheidung. Was ist wenn dem Richter das Bildchen gefällt? 

@LouPing
Was ist wenn dem Richter das Bildchen gefällt? 

Darum schrieb ich, daß ich so urteilen würde. Und das entspricht der Wahrheit.

Und darum schrieb ich ebenfalls, daß sie ihre Erfolgschancen vor einer Klage mit einem Anwalt ausloten sollte ;)



@LouPing

Bei der Sicherheit, mit der du in deiner eigenen Antwort genau die gegenteilige Ansicht vertrittst, wundert es mich, dass du bei anderen Antworten auf den Hinweis bestehst, dass es sich ja stets um Einzelfallentscheidungen handelt und ein Richter anders entscheiden könnte.

Rechtlich hab ich mich bereits in einem Kommentar geäußert...

Ich bin der Meinung, dass eine Körperverletzung vorliegt, da ich die Wirksamkeit der Einwilligung mangels Aufklärung (Absehbarkeit der Risiken und Folgen) verneinen würde.

Aber das betrifft nur die Strafbarkeit der Körperverletzung.

Schadenersatz, Schmerzensgeld fallen ins Zivilrecht - da brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt.

Für eine fachliche Einschätzung des Tattoos kannst du dich an

https://www.dot-ev.de/kontakt/

wenden - die können dir evtl. helfen, oder wissen wer es kann.

Vielleicht noch ein paar Anmerkungen...

Das Motiv eines handwerklich gutgemachten Tattoos wird 

deutlich verkleinert

da wäre bei meinem Tattooer bereits das erste "Gespräch" sicher gewesen!

dein "Tätowierer" hatte 

kurzfristig Termine frei

warum wohl?

Wo du bei wirklich guten Tattooern Monate bis über ein Jahr warten musst

dann hast du ihn 

ohne Aufklärung usw. loslegen lassen

Da musst du dich schon auch fragen lassen, ob da nicht auch etwas Verantwortung bei dir liegt.