Wer zählt noch als Mitarbeiter der Audi AG und genießt dementsprechend Vorzüge für Werksangehörige?
Hallo liebe Community,
zählt der Automobilkaufmann eines Audi Zentrums, welches nicht direkt der Audi AG gehört, jedoch sehr eng mit jener zusammenarbeitet, als offizieller Werksangehöriger?
Meine Frage zielt darauf ab, ob die Vorzüge der Werksangehörigen (Vergünstigen beim Kauf von Neu- und teilweise Gebrauchtwagen) auch für Mitarbeiter in Audi Zentren (Autohäusern) gelten.
4 Antworten
Nein, du bist einfach nur Mitarbeiter bei Autohaus Müller :-)
Kurz, unkompliziert und präzise. Vielen Dank!
Du bekommst als normaler Kunde mehr Rabatt als der Mitarbeiter-Rabatt hergibt.
Das mag sein, hat allerdings mit dem geldwerten Vorteil zu tun, den es zu versteuern gilt. Danke für deinen Kommentar!
Ich weiß, wie es bei Mercedes und Opel ist -------> da zählen auch die Werksrentner noch als Mitarbeiter & erhalten Autos zu vergünstigten Konditionen.
Ein Mitarbeiter im Autohaus profitiert davon nicht (höchstens von Werksniederlassungen, weiß ich aber auch nicht genau) -------> aber durch meist vorhandenen Goodwill des Autohauses/Arbeitgebers locken da in der Regel auch Sonderkonditionen oder auch ein Dienst-/Firmenwagen.
Gerne :)
Es kann sein, dass die Audi Zentren vom Stellenwert her den Mercedes Werksniederlassungen entsprechen.. ich weiß es aber nicht. Ich würde es einfach versuchen :)
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber, einem Importeur, konnte jeder Mitarbeiter von den Rabatten profitieren.
Es könnte also durchaus sein, dass du auch Rabatt erhältst. Muss es aber natürlich nicht.
Vielleicht habe ich ja Glück, und es gelten tatsächlich Mitarbeitervorteile für die Audi Zentren. Viel Hoffnung habe ich allerdings nicht, besonders was die (von mir so geliebten) Leasingvorteile angeht.
Danke für deine Antwort, rotesand!