Grob Fahrlässig den Firmenwagen beschädigt (Brandloch). Kostenvoranschlag bezahlen oder Rechnung abwarten?
Hallo Zusammen,
da ich leider mit Erfahrungen von anderen (Mitarbeiter Fuhrpark) und meiner Internet Recherche nicht weiterkomme, möchte ich gerne mein Anliegen hier schildern.
Ich hab bei meinem alten Arbeitgeber einen Firmenwagen (Audi A1) überlassen bekommen. Dies wurde weder im Arbeitsvertrag, noch in einem Zusatz schriftlich festgehalten. Da ich hauptsächlich im Auftrag des AG unterwegs war und das Fahrtenbuch geführt habe, wurde mir gesagt, dass das so in Ordnung ist.
Anfang letzten Jahres habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Und eine Übergabe des Wagens gemacht. Ich habe im Fahrersitz ein Brand Loch hinterlassen und dies im Protokoll unterschrieben.
Dieses Jahr im März lief der Leasingvertrag aus und wurde dem Händler (Audi Händler) zurückgegeben. Mir wurde jetzt eine Rechnung vom alten Arbeitgeber zugestellt, in dem mir der Kostenvoranschlag berechnet wird.
Klar die Kosten muss ich tragen, da ich das Brandloch durch grobe Fahrlässigkeit verursacht habe und das weder die Kasko des AG, noch meine Haftpflicht bezahlt. Das habe ich verstanden.
Sollte ich lieber den Betrag des Kostenvoranschlags "einfach" bezahlen oder eine Rechnung verlangen?
Der Kostenvoranschlag für den Sitzbezug beläuft sich auf ca. 550€ inklusive Einbau. Ich kenne mich nicht mit den Preisen aus, aber das klingt für mich sinnig.
Hintergrund: meine Kündigung wurde leider nicht positiv aufgenommen und es wurde schnell böse. Ich laufe auch noch meinem Arbeitszeugnis hinterher, dessen Erstellung mir aber bereits vor über einem Jahr zugesagt wurde (zum Glück schriftlich!).
Aus dem Grund habe ich auch das mulmige Gefühl, das die tatsächlichen Kosten niedriger sind, als veranschlagt.
Ich bin für jede Idee offen und bedankte mich schon Vorher :)
PS: Ich spiele auch mit dem Gedanken, die Bezahlung der Rechnung von der Zustellung des Arbeitszeugnisses abhängig zu machen,, sodass die offenen Forderungen, beider Seiten, erfüllt sind. Leider weiß ich (noch) nicht, ob das rechtlich zulässig ist.
Viele Grüße Daniel
2 Antworten
Die Kosten für eine Brandlochbeseitigung sind ziemlich happig.
Du solltest hier unter Hinweis auf die Schadenminderungspflicht eine Smartrepair Reparatur verlangen. Die würde dann max. 100€ kosten.
Danke für den Hinweis, aber ich denke hier gehen die Vorgaben von Leasing Partner vor.
Da muss ich mir erst Mal den passenden Artikel raussuchen. Ohne springt der Ex AG gar nicht erst darauf an.
Danke für den Hinweis
Der Schaden und das Zeugnis sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsvorgänge. Und wenn du das Zeugnis zur Bedingung machst dann kannst du schnell in Teufels Küche kommen (Stichwort Erpressung).
Aber du kannst eine Kopie vom Kostenvoranschlag verlangen - und erst den vollen Betrag bezahlen wenn du auch die Rechnung gesehen hast.
Das wäre natürlich keine Erpressung.
Spielt sich alles im Bereich Arbeitsrecht ab.
Rechtlich ist es zwar bedenklich wenn Du die Bezahlung vom Zeugnis abhängig machst. Vorm Arbeitsgericht würde es aber letztlich nur zu einer gegenseitigen Pflichterfüllung hinauslaufen.
Den Kostenvoranschlag vom Leasing Partner habe ich heute bekommen.
Erst den vollen Betrag mit der Rechnung zu bezahlen, hieße auch eine Anzahlung leisten zu müssen oder? Oder einfach erst mit der Rechnung der Werkstadt zu bezahlen?
Auch für diesen gilt eine Schadenminderungspflicht. Natürlich versuchen die immer gerne teurere Reparaturen durchzudrücken.
Ich wäre da sehr hartnäckig