Ruhestörung Ordnungsamt Verwarngeld verweigert

7 Antworten

Eine Verwarung ist das Angebot der Behörde, durch einen kleinen Obolus das eingeleitete Ordnungswisrigkeitenverfahren zu beenden. Wenn der Beschuldigte die Verwarnung nicht annimmt, wird das Verfahren weitergeführt. Es folgt eine Anhörung, falls die nicht schon im Verwarnungsverfahren erfolgte. Dann ergeht der Bußgeldbescheid. Dabei kann das Bußgeld auch erheblich teurer sein, als das Verwarnungsgeld. Dazu kommen Verwaltungsgebühren und Zustellkosten. Es wird also erheblöich teurer. Gegen diesen Bußgeldbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen Einsruch einlegen. Wenn deine einwendungen die Behörde nicht überzeugen, geht der Vorgang zum Amtsgericht zur Entscheidung. Da können dann auch noch Gerichtskosten anfallen !

Da Du das Verwarngeld nicht akzeptiert hast, wird jetzt ein normales Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Dich eingeleitet. Da kommen nun noch mal die Verfahrenskosten in Höhe von 22,50 (?) € dazu. Zu zahlen ist das Geld natürlich sowieso, da in Deutschland der Bürger nicht selbst festlegt, welche Beträge er für welche Ordnungswidrigkeiten entrichten muß.

du kannst gegen die 35 € in Widerspruch gehen, dann kommt es, wie schon gesagt, vors Gericht und es wird mehr das du zahlen darfst. Also zahle und mach in Zukunft die Musik nicht so laut oder setz dir Kopfhöhrer auf!

Habe bei Ordnungsamt angerufen. Die sagen mir das ich die 35€ nicht mehr bezahlen kann

genau, weil es jetzt eben zu Gericht geht !!!

@Trebuchet

Falsch ! Erst nach einem Einspruch geht der Vorgang zum Gericht.

Wenn du eine Ordnungswidrigkeit begangen hast, solltest du auch dafür gerade stehen...

Wo würde unsere Gesellschaft denn sonst noch hinkommen?