Wer trägt die Kosten von einem Sturmschaden an Außenrolladen in Eigentümergemeinschaft?

12 Antworten

Wenne sich nicht um selber angebrachte Rollos handelt, ist Fenster mit Rolladen und allem Zubehör immer Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie dem Sondereigentum (also der persönlichen Wohnung) fest zugeordnet sind.

Da hat der Verwalter offenbar keine Ahnung vom Eigentumsrecht - es geht aus der Frage nicht hervor, ob du Mieter oder Eigentümer bist, als Mieter hast du natürlich keine Forderungen an den Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft sondern an den Vermieter .. ich würde als Vermieter selbstvertändlich die Reparatur zusagen, und eine deftiges Schreiben an den Verwalter loslassen, fehlende Sachkenntnis, Pflichtverletzung, und Aufforderung, den Versicherungsschaden zu melden und die Behebung des Schadens zu veranlassen.

Selbst wenn etwas Sondereigentum wäre .. wäre es aber auf jedenfall Gebäudebestandteil, also durch die Gebäude, und nicht die Hausratsversicherung abgedeckt.

siehe auch

http://www.fibucom.com/instandhaltungen/1123-fenster-gemeinschaftseigentum-sondereigentum-oder-beides-ein-bisschen.html

Fenster können weder durch Beschlussfassung noch durch eine Vereinbarung zum Gegenstand des Sondereigentums erklärt werden. Regelungen dieser Art, wie sie oft in Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen oder auch Protokollen zu finden sind, sind nichtig.

Außenjalousien in einer Wohnungseigentumsanlage stehen stets im gemeinschaftlichen Eigentum, dies gilt grundsätzlich und nicht nur dann, wenn sie "nicht ausdrücklich zum Sondereigentum erklärt worden sind

@Norina78,

ich vermute mal, dass es sich hier um Eigentumswohnungen handelt und somit ist entweder die Eigentümerversammlung oder der Hausverwalter für den Abschluss eine Gebäudeversicherung zuständig.

Eine Gebäudeversicherung unterscheidet nicht unter Sondereigentum, bzw. Gemeinschaftseigentum und muss alle Schäden die am Gebäude vorkommen erstatten.

In deinen Nebenkosten ist doch mit Sicherheit auch eine Gebäudeversicherung aufgeführt.

Kontaktiere nicht die Verwaltung, sondern den Hausverwalter und mache ihn darauf aufmerksam, dass seine Mitarbeiter Blödsinn erzählen und er den Schaden der bestehenden Gebäudeversicherung melden soll.

Gruß Apolon

Mein Mann hat einen Grundsatz gefunden:

Alles, was man beim Umzug mitnehmen kann, gehört zur Hausratversicherung.

Klar, die Rolläden sind schon "fest" verbaut - mitnehmen würden wir sie aber ganz sicher ;-)

Gehören sie dennoch zur Gebäudeversicherung?

Klar, die Rolläden sind schon "fest" verbaut - mitnehmen würden wir sie aber ganz sicher ;-)

Sorry - aber dieser Hinweis ist Unsinn.

Wenn die Wohnung verkauft wird, geht das Sondereigentum auch an den neuen Käufer über.

Das hätte ich ebenso gemacht; denn für die Eigentümergemeinschaft muß ja eine Gebäudeversicherung bestehen! Jeder Eigentümer zahlt dafür monatlich sogenannte Verwaltungskosten in denen Beiträge für Versicherungen inbegriffen sind!

Ich wohne selbst in einer Eigentumswohnung und hier ist es so geregelt, dass Alles, was außen am Gebäude angebracht ist sowie Fenster und Balkontüren zum Gemeinschaftseigentum gehören!

Wenn der Verwalter selbst keine Meldung an die Gebäudeversicherung macht, soll er Dir Auskunft geben, bei welcher Gesellschaft die Versicherung besteht! Dann würde ich mich selber mit der Versicherung auseinandersetzen!

Festverbaute Teile werden von der Gebäudeversicherung übernommen.

So ist es in der Regel.