Wer trägt die entstehenden Kosten bei einer fristlosen Kündigung?
Ich habe ein paar Fragen zu diesen Schreiben das ich die Wohnung nun verlassen muss ist klar jedoch frage ich mich ob das mit dem Schadensersatz so richtig ist und ob die Kündigung gültig ist da ein falsches Datum angegeben wurde
9 Antworten
Ist die Kündigung überhaupt rechtens?
Ein Mieter, der eine Sozialwohnung in berechtigter Weise bezogen hat, muss keine Kündigung befürchten, weil er später die Berechtigung zum Besitz einer Sozialwohnung verloren hat, weil sein Einkommen zwischenzeitlich erheblich gestiegen ist.
Ein solcher Mieter kann dann eventuell zur sog. Fehlbelegungsabgabe herangezogen werden (ist in vielen Bundesländern abgeschafft).
- Anders sieht es jedoch aus, wenn der Mieter schon bei Einzug nicht berechtigt war.
Der Vermieter kann jederzeit kündigen, wenn er in Unkenntnis der Sachlage an einen Nichtwohnberechtigten vermietet hat. Zusätzlich muss er von der zuständigen Behörde aufgefordert werden, die von ihm vermietete Wohnung einem Berechtigten zu überlassen.
Für die ordentliche Kündigung des Mieters einer Sozialwohnung gelten keine Besonderheiten. Der Mieter muss lediglich die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.
Das falsche Datum ist unerheblich und hat keine Auswirkung auf die Gültigkeit.
Bezüglich Schadenersatz wird es darauf ankommen, ob dir ein Verschulden vorgeworfen werden kann. Möglicherweise hättest du eine Veränderung deiner Verhältnisse (kein WBR mehr) unverzüglich dem Vermieter mitteilen müssen.
Der Wille des Vermieters ist doch problemlos erkennbar!? § 133 BGB
Exkulpiert das jeden Formfehler?
Ja
Diese FK ist rechtlich unzulässig bzw. nicht durchsetzbar. Vielmehr könnte die Kommune eine Fehlbelegungsabgabe fordern.
Ich rate zum Wiederspruch mangels Rechtsgrundlage.
Welches Datum sollte falsch sein, der 31.10.2021 kommt doch noch?
Aber 2015 ist schon ne Weile her.
Seit wann gilt das Datum denn? Zum ist wichtig, und das passt doch.
Entscheidend ist, dass Du jetzt die Kündigung erhalten hast und dass der Bezug zur Wohnung und die Tatsachen, nämlich fehlender WBR zutreffen. Da spielt es dann keine Rolle, dass ein falsches Datum oben rechts angegeben ist.
Schadensersatz ist auch i. O. Das ist bei jeder fristlosen Kündigung. Drei Mieten sind weiter zu zahlen, es sei denn, die Wohnung kann vor Ablauf von 3 Monaten neu vergeben werden.
Wieso ist das Datum im Briefkopf Deines Erachtens irrelevant?