Falsches Kündigungsdatum in der Kündigung angegeben, was nun?
Ich habe meinen Arbeitsvertrag in der Probezeit am letzten Tag gekündigt. Ich habe als Kündigungsdatum den letzten des Folgemonats angegeben, also bin ich über die zwei Wochen hinaus. Welches Datum zählt nun für mich? Die Frist von zwei Wochen oder das Datum in der Kündigung? Und ist die Kündigung sogar evtl. unwirksam?
Vielen Dank für eure Antworten im voraus!
2 Antworten
Bis zum letzten Tag der Probezeit kannst du mit 2 Wochen auf den Tag genau kündigen. Danach 4 Wochen zum 15 oder Monatsletzten.
Wenn sich das jetzt überschneidet bist du eventuell auf die Kulanz deines AG angewiesen, wenn du weder die 2 Wochen noch den Monat eingehalten hast. Also frag nach ob er die Kündigung so akzeptiert bzw.mach mit deinem AG einen Aufhebungsvetrag. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung und nicht an irgendwelche Fristen gebunden.
Die Kündigung ist wirksam, allerdings zum angegebenen (späteren) Termin.
Die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit darf nicht kürzer sein als vereinbart/gesetzlich/tariflich vorgegeben, wenn sie aber länger dauert, ist das zulässig.