Falsches Kündigungsdatum in der Kündigung angegeben, was nun?

2 Antworten

Bis zum letzten Tag der Probezeit kannst du mit 2 Wochen auf den Tag genau kündigen. Danach 4 Wochen zum 15 oder Monatsletzten.

Wenn sich das jetzt überschneidet bist du eventuell auf die Kulanz deines AG angewiesen, wenn du weder die 2 Wochen noch den Monat eingehalten hast. Also frag nach ob er die Kündigung so akzeptiert bzw.mach mit deinem AG einen Aufhebungsvetrag. Ein Aufhebungsvertrag ist eine beidseitige Willenserklärung und nicht an irgendwelche Fristen gebunden.

Die Kündigung ist wirksam, allerdings zum angegebenen (späteren) Termin.

Die verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit darf nicht kürzer sein als vereinbart/gesetzlich/tariflich vorgegeben, wenn sie aber länger dauert, ist das zulässig.