Wer trägt bei einer Gerichtsverhandlung die zeugenkosten?

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Man muss unterscheiden zwischen Zivilprozess und Strafprozess. Im Zivilprozess muss zunächst derjenige, der den Zeugen benannt hat, der also mit der Zeugenaussage irgendwas für ihn günstiges beweisen will, einen Vorschuss einzahlen, damit der Zeuge überhaupt geladen wird. Am Ende trägt dann derjenige diese Kosten (zusammen mit allen anderen Kosten), der verliert, oft wird auch eine Quote gebildet, dann tragen die Parteien das anteilig. Im Strafprozess ist es anders, da wird von Amts wegen ermittelt. Deshalb wird das Verfahren vom Gericht geführt, das die Zeugen lädt. Im Falle einer Verurteilung können dann dem Angeklagten die Verfahrenskosten auferlegt werden, im Falle des Freispruchs trägt sie der Staat.

Wenn die Zeugen vom Gericht geladen wurden, dann das Gericht. Fahrtkosten werden aber nicht immer gänzlich übernommen, meist nur in Höhe der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

flirtheaven  18.03.2010, 16:27

das gericht streckt die kosten in der regel aber nur vor.

das gericht musst dann beantragen wird dir der richter aber warscheinlich auch noch sagen musst es aber nachweisen können wenn mit zug oder so

Bei einem Zivilprozess der Verlierer. Bei einem Strafprozess der Schuldiggesprochene oder auch die Staatskasse. Das Gericht streckt die Kosten vor

Der der wo verliert und das ganze aufgehalst bekommt. Das Gericht wird von dem die Kosten zurückverlangen.