wer steht im grundbuch bei einer immobilienfinanzierung

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Also mal ganz ausführlich: In Abt. I des Grundbuches steht immer der Eigentümer. Solange man noch nicht Eigentümer ist (und das wird man erst mit Eintragung in Abt. I des Grundbuches) wird bei einem Immobilienkauf in der Regel in Abt. II eine sogenannte Auflassungsvormerkung eingetragen. Diese sperrt sozusagen einen nochmaligen Verkauf. Die Bank, die das Darlehen zur Verfügung stellt, wird mit einer Grundschuld (ist so was ähnliches wie eine Hypothek, nur etwas anders)in Abt. III des Grundbuchrs eingetragen. Das war's.

Hergenroether  28.02.2011, 08:50

noch eine kleine Ergänzung: in Abt. II stehen auch noch sogenannte öffentliche Lasten wie z.B Recht von Durchleitung von Telefonleitungen oder Wasserleitungen durch das Grundstück und auch Dinge wie Wohnrechte, Niesbrauchrechte usw..

Die öffentliche Lasten müssen in der Regel übernommen werden. Hat aber keine negativen Konsequenzen.

Der Käufer und für die Bank wird eine Grundschuld eingetragen.

immer der eigentümer = käufer

Ohne weiteren Kommentar. Immer der Eigentümer der Immobilie.

Der Käufer