Wer schließt Mietvertrag ab?
Hallo, wir würden gerne eine Wohnung kaufen, diese hat eine Hausverwaltung. Dürfen wir dennoch mit dem Mieter einen Mietvertrag abschließen? Wir würden diesen nämlich gerne selbst abschließen. Zudem dürften wir auch selbst die Kaltmiete festlegen?
vielen Dank
6 Antworten
Ja, der Mietvertrag wird mich euch abgeschlossen.
wie weit ihr die Miete erhöhen könnt, kommt auf den Mietspiegel an und wann die letzte Mieterhöhung war und um wieviel %
Die Nebenkosten ergeben sich aus dem Verbrauch der Vorjahre..
Der Mietvertrag geht die WEG-Verwaltung nichts an bzw. hat die damit nichts zu tun.
Ein Eigentümer hat eigentlich keine Nebenkosten, er hat Kosten und Lasten.
Genau deshalb gibt es ja für Wohnungen auch eigene Mietverträge, die wie bei einem Haus für den einen Mietgegenstand gelten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Wohnungseigentümer BK-Abrechnungen für das ganze Haus erstellen will (wie soll das gehen?), wenn er nur eine Wohnung sein ET nennt.
Und fremde ET oder deren Verwalter haben doch mit Deinem MV nichts zu tun.
Es ist deine Wohnung. Daher kannst auch nur du sie vermieten. Die Hausverwaltung dient den Eigentümern und wird von ihnen bezahlt.
Mietverträge werden normalerweise zwischen Eigentümer, als Vermieter, und Mieter abgeschlossen.
Der Vermieter darf auch die Höhe der Mieter und der NK festlegen.
Er darf bzw. muß auch selbst mit dem Mieter über die NK abrechnen.
Die WEG-Verwaltung verwaltet nur das Gemeinschaftseigentum, nicht das Sondereigentum (die Wohnungen) der einzelnen Eigentümer.
Sofern für diese Wohnung noch kein Mietvertag besteht, können Sie selber einen neuen Mieter suchen und mit dem einen Mietvertrag abschließen.
Ist die Wohnung bereits vermietet, treten Sie mit dem Kauf automatisch in den bestehenden Vertrag als Vermieter ein, ohne dass der Vertag geändert werden kann.
Handelt es sich um eine Neubauwohnung, also Erstbezug oder um eine leere Wohnung?
Dann ist es Eure Freiheit, die passenden Mieter zu suchen und einen Mietvertrag abzuschließen.
Ist die Wohnung bereits vermietet, geht der vorhandene Mietvertrag auf Euch über. Ihr tretet automatisch mit dem Eigentumsübergang als Vermieter in den Vertrag ein. Es gibt für Mieter keinen Anlass, einen neuen Mietvertrag mit Euch zu akzeptieren, es sei denn, die Konditionen sind für ihn besser, als die bisherigen.
Somit müsstet Ihr auch die Miete in der gegenwärtigen Höhe erst einmal übernehmen und auch die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung. Nach dem Eigentumsübergang, also wenn Ihr auch ins Grundbuch eingetragen seid, könnt Ihr über eine Mieterhöhung nachdenken, die frühestens nach 15 Monaten ab der letzten Erhöhung oder Mietvertragsabschluss mit dem vorigen Eigentümern wirksam werden kann. Die gesetzlichen Bestimmungen hierfür sind einzuhalten.
Seid Ihr neu als Vermieter? Dann solltet Ihr Euch mal vom örtlich zuständigen Verein Haus und Grund informieren lassen. Dort gibt es alles, was man als Immobilieneigentümer, insbesondere in der Rolle eines Teileigentümers eines Hauses, sowie als Vermieter wissen muss. Fallstricke gibt es jede Menge.
Und dann können wir die NK auch „ selbst“ festlegen und müssen den Mietvertrag nur bei der Hausverwaltung einreichen?
Dankeschön