Darf ein Mieter einen richtigen Mietvertrag mit einem Untermieter abschließen?
Guten Tag,
Ich bin ein Untermieter und habe einen richtigen Mietvertrag mit dem (Mieter), der die Wohnung von dem Eigentümer gemietet hat, abgeschlossen. Statt einen Untermietvertrag mit dem Mieter abzuschließen.
Also der Eigentümer bzw. der Vermieter hat mit dem Hauptmieter einen Mietvertrag abgeschlossen und darf die Wohnung untervermietet werden.
Ist das recht, einen Mietvertrag zwischen mir und dem Mieter zu machen???
Danke.
5 Antworten
Das ist rechtens. Das der Vermieter selbst "nur" Mieter ist ändert nichts an der Wirksamkeit des Vertrages.
Allerdings könnte hier der Vermieter (Hauptmieter) ein Problem bekommen wenn sein Vermieter der Weiter-Vermietung nicht zugestimmt hat.
Für das Mietrecht gibt es kein "Unter". Nur Mieter, Vermieter und Mietvertrag. Wie schon gesagt, das der Vermieter selbst Mieter ist, ist völlig egal.
Es gibt keinen "richtigen" Mietvertrag.
Letztendlich kennt das BGB nicht einmal den Begriff Untermietvertrag.
Du hast eine schriftliche Vereinbarung, wonach Du die Wohnung (teilweise) nutzen darfst und dafür Miete zahlst. Ob Du das ganze nun Untermietvertrag oder Mietvertrag nennst, ist völlig egal.
Bist du Mieter?
Dann musst du Vermieter fragen, ob du untervermieten darfst.
Formular ist doch dann egal, ob miet- oder untervermietet drübersteht.
Es muss nur alles drin stehen, was wichtig ist.
- Satz: Alles klar, macht Sinn, gehört so, sauber.
- Satz: Macht gar keinen Sinn. Er sagt das gleiche aus, wie der erste, beginnt aber mit "statt".
- Satz: Alles klar, macht Sinn, gehört so, sauber.
- Satz/Frage: Ja, gehört so, sauber.
Ja, wenn der Mieter zur Untervermietung berechtigt ist.
Das Problem , es gibt keinen Untermietvertrag zwischen mir und dem Haupt mieter. Ich bin als Mieter genannt, obwohl ich ein Untermieter bin