Aufhebungsvertrag Gewerbe?

2 Antworten

Die Infos sind zwar etwas dürftig, aber wenn der Vermieter einen Aufhebungsvertrag abschließen will, dann bekommt er natürlich ab dem dort festgelegten Zeitpunkt keine Miete mehr.
Abfindung muss der Mieter auch nicht zahlen - warum auch, wenn der Vermieter das Mietverhältnis beenden will.

Danke für die Antwort!
Aber wenn der Mieter ein Aufhebungsvertrag haben will, muss er dann eine Abfindung zahlen? Durch was ist die Abfindungshöhe abhängig?

@LM219

Wenn der Mieter eine Aufhebung will, dann muss er sich mit dem Vermieter einigen. Dieser muss ja nicht zwingend einwilligen und könnte auf Einhaltung des bestehenden Vertrages pochen.
Meist hilft, es wenn man einen Nachmieter für das Objekt präsentieren kann.

Es gilt hier Vertragsfreiheit. Als Gewerbetreibender genießt man bei weitem nicht die hohen Schutzrechte, wie als privater Wohnungsmieter.

So hängt es sehr vom Einzelfall ab, ob man für sich als Mieter einen Vorteil raus holen kann oder nicht.

Wenn der Vermieter beispielsweise den Vorteil hat, dass ein anderer Betrieb, der schon im Gebäude ist, erweitern kann und will und dafür mehr Miete zahlen will, als bisher, ist er froh, wenn er einen Aufhebungsvertrag abschließen kann. Dementsprechend günstig werden die Konditionen, die der Mieter für sich aushandeln kann.

Wenn der Vermieter weiß, dass die Räume sehr schlecht zu vermieten sind und deshalb womöglich viele Monate Mietausfälle hin nehmen muss, wird er das maximale für sich heraus holen wollen. Fortdauer der Mietzahlung bis zum eigentlichen Vertragsende, hohe Abfindungssumme usw.

Dazwischen ist vieles möglich. Verhandlungssache.