Unterhalt bei Hartz 4 nicht angerechnet?

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Wenn der unterhaltspflichtige leistungsfähig ist,dann muss der Unterhalt in Bar bzw.per Überweisung geleistet werden,da ist nichts mit Naturalunterhalt,den leistet nur der Elternteil,bei dem das Kind lebt !

Was man dann für besondere Ansprüche hat,um sein Kind so aufwachsen zu lassen wie man es gerne hätte,interessiert das Jobcenter nicht.

Es steht jedem Hilfebedürftigen ein individueller Bedarf zu und wenn dieser aus eigenem Einkommen gedeckt werden kann,dann gibt es nichts mehr vom Jobcenter.

Einem berufstätigen stünden auf das Erwerbseinkommen Freibeträge zu,dass trifft aber bei einem minderjährigen Kind nicht zu,wenn es diese nicht hat und nur Kindergeld / Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommt.

Dann wird dieses auf den Bedarf des Kindes angerechnet,es könnte dann sogar sein,dass der Mutter noch Leistungen gekürzt würden,wenn das Kind soviel Unterhalt bekommen würde,dass es sein Kindergeld nicht oder nur teilweise zum Decken des eigenen Bedarfes benötigen würde.

Das Elterngeld wird bis auf max.30 € Versicherungspauschale auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet,wenn sie nur das staatliche Mindestelterngeld bekommt.

Nur wenn dieses aus einer vorherigen Beschäftigung berechnet und bezogen würde,könnte man davon einen Freibetrag von max.300 € pro Monat geltend machen.

Würde der Kindsvater über ausreichend Einkommen verfügen,dann stünde sogar der Kindsmutter Betreuungsunterhalt bis zum 3 Lebensjahr des Kindes zu,natürlich erst nachdem der Unterhalt für das Kind gezahlt wurde,diesen müsste sie auch selber geltend machen.

Danke dir für deinen Stern !

Es wird angerechnet, auch wenn es nicht bar ist.

Wir haben damals auch gesagt, dass er nicht bar zahlt, sondern sich einfach nur an den anfallenden Kosten beteiligt...es wurden pauschal 210€ angerechnet (total bekloppt, er war Student ohne Einkommen...also nichtmal unterhaltsfähig).

Das ist aber kein Ding, weil es letztlich egal ist, ob man das Geld vom Amt, oder in Bar-/Sachleistung vom Kindsvater bekommt. Man hat nicht mehr oder weniger, sondern exakt das, was einem zusteht.

Naja sie hätte ja den regelsatz für das Kind plus den Unterhalt. Und so hat sie nur den regelsatz. Und das ist wirklich sehr wenig. Weißt du auch wieder das mit dem elterngeld gehandhabt wird?

@MaryFufa

Nö, sie hat nicht weniger, wenn Papa seinen Anteil dazu beiträgt, ist doch egal, ob in Form von Euro auf dem Konto, oder ob er Windeln und ne Wickelkommode kauft. In dem Moment, in dem sie es nicht zahlen muss, braucht sie das Geld dafür nicht vom Amt. Ich habe 72€ bekommen, als meine Tochter auf die Welt kam, weil ich keine Miete zu zahlen hatte (KDU gibts ja zusätzlich) und for mich und mein Kind Kindergeld bekam, sowie die pauschalen 210€ vom Vater. Machte also 72+2x184+210 in Sachbeträgen, hätt ich nicht bei meinem Vater gewohnt, hätt ich auch noch die KDU bekommen. Das ist genug. Mein mann und ich haben jahrelang von insgesamt 710€ gelebt. Inklusive KDU und wir konnten uns trotzdem ein Auto und nen neuen Fernseher leisten. alles eine Frage der Ansprüche.

Elterngeld wird vermutlich zu 100% angerechnet. Das gibts nicht extra. Hartz4 soll die Grundsicherung sein und wird möglichst um alles gekürzt, was von wo anders kommt (man ist sogar dazu verpflichtet alles zu beantragen, was Vorrang hat, egal ob man es ü berhaupt bekommt, oder nicht).

@MaraMiez

Ja gut. Ich mein die größten Ansprüche hat sie wohl nicht aber das einfach alles angerechnet wird ist einfach unfair für das Baby. Denn wenn man z.B. "nur" den Anspruch hat, das Kind Schadstofffrei zu bekleiden bzw zu umgeben, ist das einfach teurer und mit dem Geld bekommt man sowas nicht hin. Das sind keine keine besonderen Ansprüche in dem Sinne. Natürlich kann man das so hinbekommen aber zu welchem "Preis". Naja kann man drehen und wenden wir man möchte. Wenn das so ist wird man das so schnell nicht ändern können. Danke für deine Antwort :-)

@MaryFufa

Natürlich ist das schon hart, aber es gibt ja auch Familien, wo beide arbeiten und nicht genug verdienen, die müssen auch damit klar kommen, dass sie sich solche Extras wie besondere Kleidung eben nicht leisten können. Das ist sicher traurig, aber nicht zu ändern. Legt man Wert auf was besonderes, dann muss man woanders Abstriche machen.

Würde sie in einem anderen Land ohne Hartz IV leben, dann gäbe es gar nichts zum Leben.

Himakoo333 - das ist echt eine fiese Antwort! Ich musste, nachdem ich mich von meinem Mann getrennt hatte und wieder nach Deutschland gezogen bin (war vorher im Ausland), auch erst mal ergänzendes HartzIV beantragen, da ich auf Anhieb erst mal nur eine halbe Stelle gefunden habe und meine Kinder damals 5 und 7 Jahre alt waren. Mein Ex-Mann hat sich auch erst mal jahrelang erfolgreich geweigert Unterhalt zu zahlen und ich habe Unterhaltsvorschuß bekommen. Ich hätte auch nie gedacht, dass mein Ex-Mann das machen würde. Unterhalt habe ich dann irgendwann bekommen, aber das Spielchen geht als noch weiter mit ihm.

Aber was Unterhalt und HartzIV anbelangt, und da spreche ich aus eigener Erfahrung, da wird sowohl der Unterhalt als auch das Kindergeld auf den Bedarf des Kindes angerechnet. Leider. Ob du da jetzt Schuld hast oder nicht. Aber du hast in HartzIV etliche Extra-Leistungen, die du wahrnehmen kannst. Da würde ich mich gut informieren.

Der Unterhalt für das Kind wird nicht auf den Regelsatz der Frau angerechnet.
Davon sind die Ausgaben für das Kind zu bestreiten.

Und wenn man das so mit dem Jugendamt regelt, meiner Bekannten so nichts vom Hartz 4 Satz angerechnet bzw abgezogen wird.

Wenn der Kindsvater den Kindesunterhalt in der errechneten Höhe an die Mutter zahlt, oder das Kind "anderweitig" vollständig versorgt (Windeln, Kleidung, Nahrung kauft, Mietanteil, Strom etc... für das Kind zahlt usw....) braucht die Mutter ja keinen "Unterhaltsvorschuss" für das Kind beantragen.
Nur, wenn sie angeben würde, dass der Kindsvater keinen oder zu wenig Unterhalt für das Kind leisten würde, bekäme sie für das Kind den "Unterhaltsvorschuss" (der dann mit dem ALG II verrechnet würde....)

Das Jobcenter wird aber in jedem Fall überprüfen, in welcher Höhe der Mann "leistungsfähig" ist, also Unterhalt für das Kind erbringen muss.
Denn wenn sein Einkommen ausreichend hoch ist, muss er ja auch für die Frau selbst noch "Betreuungsunterhalt" zahlen, der dann auf den Regelsatz der Frau angerechnet wird - dann bräuchte ja auch an sie selbst entsprechend weniger ALGII gezahlt werden...
Und auch das ALGII, welches sie ggf. während der Mutterschutzes erhält, müsste er ggf. an das Jobcenter zurückzahlen....

Nein, so funktioniert das natürlich nicht. Dem Kind steht Unterhalt vom Vater zu und muss natürlich auch Unterhat zahlen, wenn er dazu in der Lage ist. Das fordert schon das Jobcenter/Sozialamt. Mit sonstigen Leistungen kann er sich nicht freikaufen und den Steuerzahler zahlen lassen, so etwas akzeptieren weder Jugendamt noch Sozialamt und wenn sie die Sachleistungen nicht angibt dann stellt das einen Betrugsversuch dar.

Alles wird auf den Satz des Kindes angerechnet.

Mag ja sein, dass die Mutter für die Lage und den Unfall nichts kann und nun dadurch auf Leistungen vom Amt angewiesen ist. Manchmal passiert so was halt mal. Viele andere ohne Unfall haben sich das sicher auch nicht unbedingt ausgesucht. Trotzdem ist es natürlich so, dass Unterhaltsansprüche zuerst mal eingetrieben werden müssen, bevor man den Steuerzahler zur Kasse bittet. Dass da einer versucht, durch Betrug in Form von Sachleistungen diese rechtlichen Regelungen zu umgehen, ist den anderen gegenüber, die ehrlich sind, nicht gerechtfertigt.

Andere Mütter, die nicht arbeiten können (z.B. wegen des Kindes) können auch nicht Sachleistungen vom Vater schenken lassen und gleichzeitig noch mal das Geld dafür vom Staat kassieren. Dem Kind schadet das ja nicht, ihm wird ja der Bedarf, den es hat zugemessen. Nur doppelt kassieren geht eben nicht und das ist auch gut so.

Nicht nur die Mutter lebt vom Amt, das Kind tut es auch, es hat einen eigenen Bedarf und einen Mietanteil. Der Unterhalt des Kindes wird nicht auf den Bedarf der Mutter angerechnet.