Beleihung eines geschenkten Hauses für Pflegekosten?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Meine Brüder wollen das Haus beleihen, um Pflegekosten für meinen Vater aufbringen zu können.

Ihre Brüder können ohne Ihre Zustimmung natürlich nur jeweils ihren Miteigentumsanteil beleihen. Voraussetzung wäre allerdings das der Onkel zustimmt mit seinen Wohnrecht im Rang zurückzutreten.

Für den Onkel hat es die Gefahr, das er sein Wohnrecht verliert, wenn das Haus zwangsversteigert wird.

Welches Risiko birgt es für mich, wenn ich der Aktion zustimme?

Kommt darauf an, was genau sie zustimmen. Im Schlimmsten Fall stimmen sie der Gesamtschuldernischen Haftung zu, dann müssen sie den gesamten Kredit zurückzahlen und können dann das Geld u.U. von Ihren Brüdern zurückverlangen.

und ein Onkel ein lebenslanges Wohnrecht besitzt.

Sofern sich das Wohnrecht auf das gesamte Haus bezieht wird dieses dadurch für Sie nahezu wertlos. Das Wohnrecht ist ja der wirtschaftliche Wert des Hauses. Der Schätzwert hängt vom Alter des Wohnberechtigten ab. Die Frage ist, wie der Onkel zu den Wohnrecht gekommen ist. Handelt es sich um ein Geschenk, wäre auf dieses §528 BGB anwendbar, d.h. ihr Vater kann es wieder herausfordern.

Gleiches gilt für Ihre Eigentumsrechte und die Ihrer Brüder, sofern die Übergabe des Hauses als Geschenk erfolgt ist.

Unabhänig davon kommt eine Unterhaltspflicht in Betracht. Diese verteilt sich auf die Kinder im Verhältnis der Leistungsfähigkeit. Allerdings muß Ihr Vater erst mal sein Vermögen verbrauchen.

Das Einkommen des Vaters reicht nicht um die Pflegekosten ( bei häuslicher Pflege) zu decken.

Wurde das Haus an euch geschenkt, eigenes Vermögen des Vaters ist verbraucht, ist der Vater bzw dessen Betreuer der Vermögensvorsorge zunächst einmal verpflichtet zur Abwendung der Verarmung die Schenkung zurück zu fordern. Falls der Onkel keine Eigentumsrechte an dem Haus hatte? Kommt auf den Vertrag an. Wieso hat der Vater kein Wohnrecht?

Der Rückforderung der Schenkung kann man entgegenwirken, wenn man als Beschenkte die anfallenden Kosten für den Vater untereinander einvernehmlich aufteilt.

Man kann auch abwarten bis man als Kinder zum Unterhalt aufgefordert wird, hier zählt das persönliche Einkommen sowie die Familiensituation.

Wenn die Geschwister hierfür bereits das Haus beleihen wollen, frage ich mich, ob sie überhaupt unterhaltspflichtig sind? Was wurde in puncto Pflege im Schenkungsvertrag ausgesagt?

Gesetzt dem Fall es findet sich eine Bank ( kommt auch auf das Alter des Onkels an, Wert des Wohnrechtes), und evtl doch auch noch ein Recht des Vaters?

Geschwisterteil 1 macht Vertag mit Bank lastend auf seinem 1/3 Eigentumsanteil und kommt der Ratenzahlung nicht nach: steht dir immer noch die Option offen dir das 1/3 gegen Übernahme des Darlehens schenken zu lassen, so als Beispiel. Erzielt man keine Einigung, es kommt zur Versteigerung, steht dir nach Abzug aller Kosten 1/3 des Zuschlages zu.

Welches hier für euch als Gemeinschaft die beste Lösung wäre, kann mE nur jeweils ein eigener Anwalt beantworten.

Persönliche Meinung: ein guter Zeitpunkt um diese unglückselige Situation zu bereinigen und die Eigentümergemeinschaft auseinander zu setzen. Hier ist Streit unter den Geschwistern bereits vorprogrammiert, gerade da offenbar unterschiedliche Einkommenssituationen vorhanden sind.

Du zahlst dann "doppelt" denn auch dein Anteil wird als Sicherheit herangezogen. Falls dein Vater in Pflege fällt wird das Sozialamt euer "überschrieben" mal ganz genau prüfen. Nicht das ihr das Vermögen übertragen habt das nun fehlt und das alles nur ein billig Verkauf war.

Man kann laufende Kosten doch nicht mit einem Kredit finanzieren, denn auch der erzeugt laufende Kosten.

Und viel Wert ist das Haus auch nicht - mit Wohnrechten

Wer ist Eigentümer des Hauses und wer der Kreditnehmer?

Eigentümer sind wir zu dritt. Kreditnehmer sollen meine beiden Brüder sein.

Hallo Mietzie, kannst du helfen? Hast du eine Antwort ? Danke

Wir, 3 Kinder haben vor ca.5 Jahren unser Elternhaus überschrieben bekommen,

...und die wollen jetzt wohl ein Darlehen aufnehmen.

Verstanden!?!

Mach dir keine Sorgen, solange dein Onkel bei guter Gesundheit ist, bekommen deine Brüder kein Darlehen auf das Haus. Ein Haus mit einem Wohnrecht ist für eine Bank keine adäquate Sicherheit.

Es sei denn, dass wie in solchen Fällen erforderlich, das Wohnrecht in Abtl. II der Abtl. III den Vorrang einräumt.