Wer muss Betriebskosten bezahlen?

4 Antworten

Der Mieter zahlt an den Vermieter, neben der Mieter, Betriebskosten.

In der Auslistung der Betriebskosten steht u. a. auch Kosten für den Aufzug, für den Hausmeister, für die Hausreinigung, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Ist kein Aufzug vorhanden, gibt es keinen Hausmeister und keine Hausreinigung, hat der Mieter keinen Anspruch darauf das solche "Einrichtungen" vorhanden sein müssen und natürlich der Vermieter keinen Anspruch auf Kosten dafür.

Der Vermieter kann nur Betriebskosten umlegen die auch tatsächlich anfallen.

Der Mieter, das sind die klassischen Nebenkosten.

( die Auflistung begründet keinen Anspruch auf Schaffung der Einrichtung, wenn eine solche nicht existiert)

Es wurden die üblichen Nebenkosten aufgeführt u.U. auch für Aufzugnutzung.

Gibt es keinen Aufzug, besteht kein Anspruch, dass ein Aufzug installiert wird. Kosten fallen dann logischerweise auch nicht an.

Himmel90 
Fragesteller
 15.02.2022, 21:26

das heißt dass man Nebenkosten für alles, was auf der Liste sind, bezahlt egal ob was auf der Liste steht, existiert oder nicht? Und Nebenkosten ist mit Betriebskosten gleich?

GutenTag2003  15.02.2022, 21:28
@Himmel90
Kosten fallen dann logischerweise auch nicht an.