Warmwasser & Heizkostenpauschale doppelt kassiert?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Heiz- und Wassererwärmungskosten sind Betriebskosten und haben in der Nettomiete nix verloren. Du solltest zunächst den Vermieter diesbezüglich fragen, wie hoch der Anteil, der dir in der Nettomiete abverlangt wird, summarisch in EURO beträgt. Diesen dürftest du im zweiten Schritt von der künftigen Mietzahlung in Abzug bringen und von den bisher gezahlten Mieten berechnen und wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB zurückfordern.

Bei Heizkosten und Wasserkosten gibt es sogenannte Grundkosten und Verbrauchskosten. Grundkosten sind verbrauchsunabhängige Kosten und Verbrauchskosten sind Kosten für den individuellen Verbrauch.

Das kann z.B. so aussehen: 30 % Grundkosten : 70 % Verbrauchskosten. Evtl. ist das deshalb bei Dir 2 x aufgelistet. Guck nochmal auf der Abrechnung nach, ob das so aufgeschlüsselt ist.

Wenn nicht, kannst Du ja bei der Abrechnungsfirma nochmal anrufen und Dir das genau erklären lassen. Falls dann wirklich irgendetwas falsch oder doppelt berechnet wurde, kannst Du das ja reklamieren - am Besten immer schriftlich - und eine Korrektur verlangen.

Gekolinchen 
Fragesteller
 24.07.2015, 16:24

Ich habe hier bereits einen Entwurf an den Vermieter reingestellt.

Wo ich um Ratschläge oder Änderungswünsche bitte.

Wir haben auch schon mit der Abrechnungsfirma telefoniert, deren Abrechnung ist korrekt. Unser Vermieter kassiert zusätzlich eine Pauschale, die er sich in die Tasche steckt. Diese wird nirgends aufgeführt. Ihn darauf angesprochen, kommen immer andere Ausreden. Und letztens hat er sogar selbst zugegeben, dass er doch damit seine Wärmepumpe über uns bezahlen lässt. Dies ist aber ja überhaupt nicht umlagefähig auf die Mieter! Ich ziehe doch nicht in eine Wohnung ohne Heizung!!

ballonfee  25.07.2015, 15:34
@Gekolinchen

Du kannst jetzt zum Mieterschutzbund gehen. Die können auch helfen und evtl. auch ein Schreiben an den Vermieter aufsetzen. Oder Du gehst zum Anwalt und läßt das prüfen und der Anwalt schreibt an den Vermieter. Wenn der Anwalt meint, dass es Sinn macht, kannst Du ja dem Vermieter auch mit Klage drohen und ihn dann verklagen.

Sind denn in der Aufstellung der Grundmiete drei Kostenanteile summiert worden? Wohnraum: 370€+Garage 30€+Heizpauschale 80€ = 480€ zzgl. Betriebskostenvorauszahlung 80€ = 560€ Gesamtmiete?

Nach Heizkostenverordnung darf eine Pauschale für Heizung und Warmwasser + Wartungsanteil nicht pauschal verlangt werden, wenn es sich um eine Mietwohnung in einem Mehrparteienwohnhaus handelt. Die Abrechnung nach Verbrauch ist zwingend vorgeschrieben, es sei denn es handelt sich um ein Zweifamilienhaus.

Gekolinchen 
Fragesteller
 13.07.2015, 13:10

Ja blöd, dass mir das nicht vorher aufgefallen ist!

Vielleicht sollte ich dazu sagen, dass das ein Neubau ist!
Also in dem Wohnhaus wohnen 4 Mietparteien, wir inbegriffen.
In dem Haus wurde eine Wärmepumpe eingebaut wurde und diese läuft nur über Strom!
Wir haben also kein Gasbezug oder dergleichen!
Und der Zähler wurde abgelesen! Da wir auch Erstmieter waren, war der Zählerstand bei Einzug auf Null, sodass wir unseren Verbrauch mit der Ablessung auch genau nachvollziehen können auch wenn wir die Nebenkostenabrechnung erst jetzt (fast zwei Jahre her) bekommen haben!
Ja wir wissen, dass er eigentlich nur das letzte Jahr das Geld fordern darf!

Er kassiert aber wie gesagt, parallel zur Vorauszahlung der 85,00€ monatlich noch zusätzliche 80,00€ als pauschale in der Kaltmiete aufgerechnet!
Er zahlt damit wohl seine Pumpe ab!
Und das bei jedem Mieter! Bei uns sind es schon mehr als 1.000€ und bei den anderen Mietern auch!

Was sollten wir denn jetzt eurer Meinung nach tun?
Gar keine Miete erstmal Zahlen?

Wenn ich das richtig verstehe,Ihr habt 12x 80 Euro anteilig mit der Nettokaltmiete für Heizung und warm Wasser gezahlt,und auch noch zusätzlich 12x85 als Heizkosten und warmwsser vorschuss gezahlt,und noch gesondert Nebenkosten?Wie hoch ist die Nettokaltmiete,der Heizkostenvorschuss und die Nebenkosten?Es muss ja demnach eine Überzahlung von monatlich 80 Euro vorliegen.Es muss an Heizkostenvorschuss dann ja eine Summe von gesammt 1980 Euro in der Abrechnung angegeben sein wenn daa so stimmen sollte.

Gekolinchen 
Fragesteller
 12.07.2015, 23:19

Ich habe es vllt. doch nicht so verständlich aufgeschrieben! ;-(

In der Kaltmiete ist handschriftlich eingetragen worden (Warmwasser & Heizkostenpauschale) mit 80,00 €, somit reine Kaltmiete sagen wir 480,00 €

Dann im nächsten Punkten werden die Betriebskosten im Mietvertrag deklariert: Heizung, Schornsteinreinigung, Kosten der Warmwasserversorgung etc. wo wir Betriebskosten in Höhe von 85,00 € im Voraus zahlen, dementsprechend WARMMIETE 565,00€.

Jetzt bekommen wir die Abrechnung des Abrechnungsunternehmen, wo man uns nur die 1.020,00 € abzieht.

Aber wie gesagt in der Kaltmiete haben wir ja schon eine Pauschale gezahlt. Somit - wenn ich jetzt nicht falsch liege -, haben wir 960,00 € einfach in die Tasche des Vermieters gezahlt.

Verständlich??

andie61  12.07.2015, 23:28
@Gekolinchen

Jetzt habe ich es verstanden,und Du etwas falsch verstanden,das was in den Nebenkosten abgerechnet wird sind Kosten die rund um die Heizungsanlage aufkommen,Wartung,Reinigung,Schornsteinreinugung usw,nicht die reinen Heizkosten,das wäre bei den Nebenkosten inklusuve Heizkosten auch viel zu wenig,es ist nur etwas missverständluch angegeben.Das oasst so auch,ich zahle 102 Euro an Nebenkosten,da zB Hausmeister,Hausreinigung,alles rund um die Wartung der Heizungsanlage,Fahrstuhlwartung usw,und dann monatlich 90 Euro Heizung und warm Wasser,das fur eine 43 m2 Wohnung

... also, eine Wärmemeßdienstfirma bekommt ja von Euch keine Vorauszahlungen. Somit kann dieser Betrag nicht geflossen sein.

Zudem hat ein Vermieter alle bezahlten Beträge ich eine Abrechnung einzustellen und jeder Mieter kann diese, weil es ja seine sind, leicht nachvollziehen.