Wer macht sich bei zu vielen Überstunden "strafbar"?

5 Antworten

Die Ordnungswidrigkeit, bzw. Strafbarkeit nach den §§ 22 und 23 des Arbeitszeitgesetzes ist doch nicht abhängig vom Vorhandensein eines Betriebsrats.

Stell Dir mal vor, es passiert ein Betriebs- oder Wegeunfall. Da kommt die BG und will Infos. Hier muss z.B. die Uhrzeit des Unfalls genau so angegeben werden wie der Beginn der Arbeitszeit. Da gibt es schon das erste Problem und zwar für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dann schaut das Gewerbeaufsichtsamt vorbei und sieht sich die Arbeitszeiten, Pausenzeiten und Ruhezeiten an. Da werden sehr wahrscheinlich nicht nur die Daten des "Verunfallten" angeschaut sondern auch die der anderen Mitarbeiter.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass jemand der evtl. nicht so viel arbeiten will und sich nicht traut offen dagegen anzugehen beim Gewerbeaufsichtsamt anruft und einen Hinweis gibt.

superK  30.04.2017, 19:03

Ich war der Annahme das der Zoll solche Angelegenheiten behandelt?! bzw welcher unterschied besteht in der Ausübung des Zoll und des Gewerbeaufsichtsamtes Hinsicht des Fragestellers?!

Hexle2  01.05.2017, 09:43
@superK

Der Zoll ist für die "Schwarzarbeit" zuständig und für die Einhaltung des Mindestlohns.

Arbeitszeitkontrolle ist und bleibt beim Gewerbeaufsichtsamt

Bis zu welcher Ebene runter wird jedoch hier "geahndet"Geschäftsführer - Betriebsleiter - Abteilungsleiter - Koordinator -Arbeiter

Kannst du dir die Stunden ausbezahlen? Was passiert denn wenn du nach deiner sollzeit gehst? Hast du sowas wie kernzeiten? Überstunden machen ist okay für eine überschaubare Zeit, aber nicht auf Dauer...

Nach §22 Arbeitszeitgesetz handelt der Arbeitgeber! Ordnungswidrig, wenn er die Vorschriften missachtet. 

Geahndet wird dies durch das Amt für Arbeitsschutz.

der Chef macht sich strafbar