Unterschied zwischen Minijob und studentischer Aushilfe?
Nehmen wir an: Arbeitszeit ca. 10 Stunden, also unter 450 Euro im Monat. Welche Vor- und Nachteile hat die Anstellung als studentische Aushilfe gegenüber dem Minijob (für Arbeitnehmer)?
Ich habe mal gehört, dass Arbeitgeber bei einem Minijob 30 % Beiträge zahlen, bei studentischen Aushilfen aber nur 10 %. Ist das nicht zum Nachteile für die Arbeitnehmer? Und muss man als studentische Aushilfe nicht auch extra eine Steuererklärung machen?
Danke für eure Antworten. :)
1 Antwort
Hey Meereseule,
beim 450-Euro-Minijob ist die Verdiensthöhe begrenzt auf 450 €, wogegen bei einer studentischen Aushilfe die Stundenzahl begrenzt ist!
Das ist ein Job während des Semesters, wobei das Entgelt mehr als 450 Euro beträgt. Die Tätigkeit beschränkt sich auf maximal 20 Stunden in der Woche, z.B. Werkstudenten oder Werkstudentinnen.
Als studentische Aushilfe oder Werkstudent beziehungsweise Werkstudentin werden ordentlich eingeschriebene Studierende bezeichnet, die neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten und dafür ein Gehalt bekommen. Das Werkstudium unterscheidet sich von einem normalen Studentenjob vor allem durch die fachliche Nähe der Tätigkeit zum Studium.
Gruß siola55
Infos zu den Abgabenarten findest du in der minijob-zentrale.de:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/02_abgaben_gewerbliche/node.html
Infos zu den Abgabenarten bei den studentischen Aushilfen/Werkstudenten findest du in studis-online.de:
www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php?seite=2#pA