Wie bekommt ein Unternehmen eine Gewerkschaft/Betriebsrat zugeteilt?

8 Antworten

Einen Betriebsrat bekommt man nicht zugeteilt, er wird von den Arbeitnehmern gewählt. Die Form des Betriebes ist entscheidend, welche Gewerkschaft zuständig ist und die Größe des Betriebes entscheidet, wie groß der Betriebsrat wird (z. B. bei fünf AN gibt es nur einen Obmann usw.)

PS: einen Betriebsrat kann man auch ohne eine Gewerkschaft wählen. Eine solche stärkt aber im (rechtlichen) Zweifelsfall durchaus den Rücken.


Gewerkschaften werden nicht "zugeteilt", sie sind höchstens "zuständig".

Sollte der Betrieb nicht im Arbeitgeberverband sein und auch kein Haustarif gelten, können Gewerkschaften zwar ihre Mitglieder beraten und vertreten, sie haben aber im Betrieb selbst nichts zu bestimmen oder mitbestimmen.

Wenn in einem Betrieb viele Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglieder sind, kann die Gewerkschaft evtl. einen Haustarifvertrag mit dem AG schließen, in den Arbeitgeberverband "zwingen", geht aber nicht.

Für die Errichtung eines Betriebsrats sind die Arbeitnehmer selbst verantwortlich. Hier kann man sich auch an die Gewerkschaft wenden, die kann behilflich bei der Gründung sein.

Ansonsten ist das im Betriebsverfassungsgesetz geregelt und im Netz findest Du auch einige hervorragende Seiten.

http://www.betriebsratswahl.de/

 

lustige these: "... zugeteilt"

jedes unternehmen kann je nach betriebsgröße eine arbeitnehmervertretung wählen und damit einsetzen. dafür ist laut betriebsverfassungsgesetz ein bestimmtes prozedere notwendig, das aber gerne von unternehmen, die sich gegen einen betriebsrat wehren wollen, torpediert wird. z.b. werden die initiatoren kurzfristig rausgeworfen.

es gibt hunderte beispiele, auch bei ganz großen unternehmen, z.b. bei den fastfood-ketten, drogeriemärkten usw.

viele manager betrachten mitbestimmung durch die arbeitnehmer als "einmischung in unternehmerische freiheit", verwechseln das aber gerne mit ignorieren von wesentlichen, gesetzlich verankerten arbeitnehmerrechten

...werden die initiatoren kurzfristig rausgeworfen.

Wobei die Arbeitsgerichte da extrem rigide drauf reagieren und die AGs massiv in ihre Schranken weisen :D

@profanity

aber auch nur, wenn sich die betroffenen trauen, zum arbeitsgericht zu gehen. und es gibt auch anwälte, die firmen in genau solchen fragen "beraten" und ihnen andere mätzchen und tricks verraten, wie sie das verhindern oder hinausschieben können. welcher arbeitslose arbeitnehmer hat die finanzielle potenz, so ein verfahren über mehrere instanzen und über jahre durchzustehen?

Damit hat der Arbeitgeber gar nichts zu tun.

Eine Gewerkschaft ist eine Arbeitnehmervertretung, welche halt die Interessen der Arbeitnehmer vertritt. Und das Unternehmensunabhängig.

Ein Betriebsrat kann dann gegründet werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Der BR vertritt die Arbeitnehmer einer Firma gegenüber dem einen Arbeitgeber.

gewerkschaft richtet sich nach der branche, betriebsrat nach der grösse des betriebes.