Was tun, wenn Arbeitgeber Schulung für Betriebsrat nicht bezahlt?

4 Antworten

Wende dich an die entsprechende Gewerkschaft,die können dich entsprechend informieren.

Die Betriebsratsmitglieder müssen nicht in Vorleistung treten und sich hinterher mit dem Arbeitgeber über die Kostenübernahme streiten.

Da der Arbeitgeber gesetzlich zur Freistellung und Kostenübernahme verpflichtet ist, kann der Betriebsrat diese Leistungen notfalls auch vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Als BR hast Du doch bestimmt einen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz (z.B. Fitting). Lies doch dort einmal die Möglichkeiten nach, vor der Teilnahme an einem Seminar die Fronten zu klären (Arbeitsgericht, Einigungsstelle).

Davon mal ganz abgesehen, gibt es auch Seminarveranstalter die die Kosten vorstrecken (falls es sich um erforderliche Schulungen handelt) und sie sichvom AG zurückholen. Das kann man vorab klären.

Wenn die Schulungen notwendig sind, bleibt kein BR auf den Kosten sitzen. Man sollte sich aber überlegen, ob der AG das Seminar nicht zu Recht ablehnt. Manche Betriebsratsgremien meinen sie müssten (fast) alle BRM auf (fast) jedes Seminar schicken. Gewisse Rücksichten, auch auf betriebliche Belange des AG, müssen auch von BR genommen werden.

Warum will der AG die Kosten nicht übernehmen? Gibt es einen besonderen Grund? Grundlagenseminare muss er für alle BRM bezahlen. Es gibt aber auch Seminare wie z.B. ein Rhetorikseminar, das bestimmt nicht jedes BRM machen muss.

Warum fragst Du das nicht Deine Gewerkschaftskumpel? Die wollen Schulen, dann müssen sie auch die Rechtslagen kennen.

Was ist denn das für eine Antwort. Willst du Punkte schinden oder was?

@Wishmaster69

Nicht nötig. Einen Schlüsselanhänger kann ich auch gerade noch so kaufen...... allerdings ist es so, dass die IGM hervorragend berät, Schulungen aufzeigt und dies auch selbst durchführt - mit Kommunikation zum Betrieb. Den Fall den Elch dort aufzeigt habe ich nie erlebt. Normalerweise gibt es von Anfang an hervorragende Unterstützung seitens der Gewerkschaften in solchen Fragen.

Der Kollege kann nicht einfach der Arbeit fernbleiben und anschließend die Kosten einfordern.

Ich empfehle dringend im Vorfeld den AG zur Übernahme der Kosten und der Freistellung zu zwingen. Und wenn es über eine einstweilige Verfügung ist. Aber das ist nicht Sache des BR-Mitgliedes sondern des BR bzw dessen Vorsitzenden. .