Mann ist gestorben hinterlässt ehefrau, Mutter und Bruder. Wer erbt?

15 Antworten

So viel rechtirrigen Unsinn zu einer Erbfrage habe ich lange nicht mehr gelesen :-( Hier mal eine belastbare Antwort mit allen (auch nicht genannten Fakten) deines Falles:

Haben Mutter und der Bruder einen Anspruch auf einen Teil des Erbes?

Die Schwiegermutter ggf. ja, Bruder nein, unterstellt, der Verstorbene hat keine leiblichen oder adoptierten Kinder (auch diejenigen, von der die Ehefrau garnichts ahnt). In dem fall wäre/n das/die Kinder hälftig neben der Ehefrau erbbrechtigt, angenommen, sie wären im Regelstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet.

Der Fallschilderung nach erben allerdings nur die Mutter 1/4 und die Ehefrau 3/4 seines Reinnachlasses. Bei Gütertrennung teilen sich Ehefrau und Mutter des Verstorbenen den Reinnachlass; bei der Variante 1 Kind 1/2 zu 1/2, 2 Kinder 2/3 zu 1/3 und bei weiteren (adopteirte) Nachkommen teilen sich alle Kinder 3/4 des Nachlasses und die Witwe hätte 1/4 Erbquote.

Muss meine Schwester auf jedenfall einen Erbschein beantragen?

Ja, ohne notariell beglaubigtes Testament verlangen Banken diesen Nachweis in aller Regel. Auf die denkbaren Erbansprüche unbekannter Erben und deren Regressforderungen gegen die Bank habe ich ja verwiesen. Ein gemeinsamer Erbschein mit ihrer Schwiegermutter reicht allerdings aus.

G imager761

DMbuzz1  11.03.2013, 18:05

Kannst Du bitte erklären, warum der Bruder nicht erbt? Also die Erbfolge nicht wie von erbkäempfer oder sergio beschrieben ist?

Also warum tritt der einzige Abkömmling nicht an die Stelle des vorverstorbenen Vaters? Ich sehe in §1931 BGB nur einen Sonderfall bezogen auf die Großeltern - nicht auf die Eltern des Erblassers - gibt es da noch einen Fallstrick?

Und ich kann mich jetzt auch zum dritten Mal entschuldigen... Und nein - zum Erbrecht bei Ehepaaren ohne Abkömmlinge werde ich bestimmt nichts mehr, schreiben da habe ich nämlich inzwischen (und das gleich nach meinem ersten posting, lange vor Deinen Kommentaren, und schon bei der ersten Anmerkung von captron) gemerkt, dass ich keine Ahnung habe und das auch so geschrieben. Da wo Du mich dann nochmal angemeckert hast, fehlt nur das Wort anteilig, was ich aber für selbstverständlich hielt...

zuerst erbt der ehegatte alles, wenn es den auch nicht mehr gibt die kinder (erbe wird dann gerecht aufgeteilt), wenn es keine kinder gibt erben die eltern, wenn es auch keine eltern gibt erben nahe verwandte, wenn es die auch nicht gibt erben ferne verwandte, wenn es die auch nicht gibt bekommt der staat das erbe

Ja, laut gesetzlicher Erbfolge erbt die Ehefrau nur einen (Groß)Teil, der andere Teil geht an die Mutter bzw. den Bruder.

Wenn jemand stirbt, ohne ein Testament gemacht zu haben, gilt die gesetzliche Erbregelung.

Der Ehe- bzw. Lebenspartner ist im Rechtssinne nicht mit Ihnen verwandt. Darum gilt für ihn das gesetzliche Erbrecht der Verwandten nicht. Dennoch hat er ein gesetzliches Erbrecht.

In den Fällen der Güter- bzw. der Ausgleichsgemeinschaft erbt der überlebende Ehe- bzw. Lebenspartner neben den Verwandten der ersten Ordnung (Kinder, Enkel usw.) zu ½.......was ja in eurem Falle nicht zutrifft. Neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten des Erblassers) oder neben Großeltern erbt der Ehe- bzw. Lebenspartner zu ¾.

http://www.ra-litwinski.com/images/Erbrecht.pdf

Es ist ein Ärgernis zu sehen, wie hier schamlos falsche Antworten gegebvn werden von Leduten, die offenkundig keine Ahnung von der Materie haben. Nur die Antwort von Erbkaempfer ist zutreffend, alle anderen nicht bzw. nicht vollständig. Wenn in der Ehe der gesetzliche Güterstand geherrscht hat, was anzunehmen ist, erbt die Ehefrau zu 3/4 und das restliche 1/4 geht an die Mutter und den Bruder. Ein Erbschein ist grundsätzlich nur notwendig, wenn die vorgenanntge Erbfolge von einem B eteiligten bestritten werden sollte oder wenn eine Institution (z.B. die Bank) den Erbschein als Erbnachweis verlangt. Vermutlich wird es aber eine über den Tod hinaus wirkende Vollmacht des Verstorbenen auf die Ehefrau b ezüglich der Bankkonten geben; wenn das nicht der Fall ist, sollte mit der Bank Rücksprache genommen werden. Wenn es diese Vollmacht nicht gibt, können grundsätzlich die Erben (Ehefrau, Mutter und Bruder) nur gemein-schaftlich über den Nachlass verfügen.

DMbuzz1  11.03.2013, 13:19

Ich habe mich doch schon mehrfach entschuldigt und Du hast recht :)

Mir ist der Fall so noch nie begegnet und ich war fest davon überzeugt, dass die Ehefrau wie eine Erbin niedrigerer Ordnung behandelt wird und somit die 2/3 Ordnung ausschließt.