Ich habe ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung erwoben. Das Bewertungsobjekt wurde lt. Gutachten vom Eigentümer genutzt und ist nicht vermietet. ?

4 Antworten

Mietvertrag kündigen § 57a ZVG

Ich gehe davon aus das diser Mietvertrag nach der Versteigerung abgeschlossen wurde um eine Räumung zu verhindern (Scheinmietvertrag).

Das ist natürlich blöd und ein netter Versuch, aber bei einer Zwangsversteigerung hast man ein außerordentliches Kündigungsrecht, mehr Infos hier:

http://www.mietrecht.org/kuendigung/sonderkuendigungsrecht-nach-zwangsversteigerung/

Du musst aber schnell handeln!

LG

johnnymcmuff

Egal, welche Art von Mietvertrag besteht. Als Erwerber im Rahmen einer Zwangsversteigerung hat man auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht, wenn man das Objekt selbst benötigt. Es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag. Da gelten Schutzgesetze, wie es sie bei Wohnungen gibt, überhaupt nicht.

Erkundige Dich ggf. beim zuständigen Rechtspfleger am Amtsgericht.

Hinzufügen möchte ich, dass bei einer ZV der Gutachter immer auf die Informationen angewiesen ist, die er bekommen kann. Welche, die aus dem Umfeld des Eigentümers stammen, sind oft lückenhaft oder gar falsch. Woher soll es ein Gutachter besser wissen, wenn er falsch oder nicht informiert wird. Darauf wird man aber regelmäßig in den Gutachten hingewiesen. Insofern kauft man immer ein Stück weit auch die Katze im Sack.

das sollte notar und amtsgericht interessieren , wegen betrug !

das geht sie nichts an - wenn es nicht aktenkundig im grundbuch steht .