Wer kommt für den Schaden auf?

7 Antworten

Du hast Anspruch auf Schadensersatz seitens des Veranstalters, da du nicht mit herausstehenden Nägeln rechnen mußt.

Was soll denn deine eigene Haftpflichtversicherung damit zu tun haben?

Der Veranstalter ist für die Location verkehrssicherungspflichtig. An einem vorstehenden rostigen Nagel kann sich auch jemand verletzen, so dass er in die Notaufnahme muss. SEINE Haftpflichtversicherung ist dafür zuständig.

Hoffentlich kann das jemand bezeugen, dass der Vorfall DORT geschehen ist.

Julian3004 
Fragesteller
 08.08.2021, 11:54

Vielen Dank!

Ja ich habe ein Foto gemacht und alle Security’s diesen Nagel gezeigt. Aber der Veranstalter meldet sich diesbezüglich nicht bei mir nach mehrmaligem Anschreiben und Lesen meiner Nachrichten. Wie geht man hier am besten vor? :/

GutenTag2003  08.08.2021, 11:58
@Julian3004

Der Nagel alleine reicht nicht. Den Vorgang sollte jemand bezeugen können.

Patrickhennes  08.08.2021, 12:08
@Julian3004

Rechtschutzversicherung aktivieren, Schadenersatz über Zivilgericht einklagen glaube Amtsgericht ist die richtige Stelle. Im Internet nachlesen wie die Beweislastlage aussieht. Du kannst dich auch auf dem Boden herumliegenden Biergläsern verletzen ist dafür dann der Betreiber verantwortlich weil er während des Tanzbetriebs die Putzfrau nur die Toiletten sauber machen lässt oder ein unbekannter grob fahrlässiges Nebentänzer (haftpflicht von niemand) oder du selbst weil man dir diskoverkehrsmäßiges verhalten zumuten kann

Dann wäre die Haftpflichtversicherung des Clubbetreibers bzw. dieser selbst schadenersatzpflichtig, wenn Du Dir im Club Dein T-Shirt zerstört hast.

Dafür haftet zwar grundsätzlich der Veranstalter, aber es obliegt Dir auch eine gewisse Pflicht zur Aufmerksamkeit.

Und hast Du wenigstens ein Foto von dem Nagel gemacht, damit der genaue Umstand bewiesen werden kann und der Veranstalter nachher nicht alles abstreitet?

Julian3004 
Fragesteller
 08.08.2021, 11:49

Vielen Dank! Ja ich habe ein Foto gemacht aber der Veranstalter meldet sich diesbezüglich nicht bei mir nach mehrmaligem Anschreiben und Lesen meiner Nachrichten. Wie geht man hier am besten vor? :/

DerHans  08.08.2021, 11:54
@Julian3004

Du musst deine Forderung SCHRIFTLICH stellen. Auf irgendwelche mails würde ich in dem fall auch nicht reagieren.

Julian3004 
Fragesteller
 08.08.2021, 11:56
@DerHans

Okay vielen Dank. Das werde ich gleich machen. Was wäre denn der nächste Schritt wenn der Veranstalter auch darauf nicht reagiert? Am besten per Einschreiben?

diewoelfin0815  08.08.2021, 11:57
@Julian3004

Schicke ihm die Schadensmeldung incl. Kopie der Rechnung per Einschreiben per Post (also nicht nur digital!) incl. Fristsetzung und dem Hinweis, dass Du ggf. einen Anwalt einschaltest, wenn bis zum Fristende nichts von seiner Seite her geschieht.

Julian3004 
Fragesteller
 08.08.2021, 12:02
@diewoelfin0815

Vielen Dank! Genau so werde ich das machen. Zum Glück habe ich auch eine Rechtschutzversicherung.

DerHans  08.08.2021, 12:31
@Julian3004

Bei der Rechtsschutzversicherung solltest du ZUERST die Deckungszusage einholen. da kann es leicht sein, dass die vereinbarte Selbstbeteiligung bereits den Anspruch des RA übersteigt.

Du sollst DEINE Haftpflichtversicherung anschreiben? Haha das ist ein schlechter Scherz von denen oder?

Leider kann man das jetzt nicht so einfach beurteilen. Man müsste schon sehen wie weit der Nagel herausragte.

Jedenfalls würden dir bei einem wirklich fahrlässigen und nachlässigen Verhalten vom Clubbetreiber bezüglich des Nagels vertragliche und deliktische Ansprüche zustehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung