Schädiger weigert sich Schaden zu melden?

20 Antworten

Das muss euch doch gar nicht interessieren - dann müssen sie es eben aus der eigenen Tasche zahlen - wenn denn das Mädchen tatsächlich daran schuld ist.

"Aufstehen von einer Bank" ist keine verbotene Tätigkeit und man muss auch nicht darauf achten, ob die Bank denn nun wackelt oder nicht.

Ich sehe hier keine Haftung des Mädchens.

Die sollten allerdings den Schaden melden - die Haftpflichtversicherung wehrt nämlich auch unberechtigte Forderungen ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mit der Familie und dem Mädchen reden. Vielleicht hat deine Tochter daheim aus Angst vor Schelte ne Story erzählt die so nicht stimmt? Ich will euch/eure Tochter nicht angreifen, aber die Geschichte kommt mir schon etwas merkwürdig vor. So eine Fallhöhe überstehen die Teile normalerweise..

Die Klassenlehrer meiner Tochter waren dabei, als es passierte. Die bezeugen das. Mit der Familie haben wir bereits geredet, aber sie weigert sich nun eben den Fall zu melden bei ihrer Versicherung.

@Fangirl4444

Dann wird wohl nur helfen, sie auf Schadenersatz zu verklagen. bzw erst mal die Klage androhen

Wieso sollte das Mädchen auch den Schaden bezahlen?

Das Aufstehen von einer Bank ist nicht strafbar und deine Tochter hätte besser auf ihr Handy aufpassen müssen, z.B. auf den Tisch legen.

Sie soll den Schaden nicht bezahlen, Sie soll ihn nur bei ihrer Versicherung melden - dafür ist eine Haftpflichtversicherung schließlich da.

@Fangirl4444

Deren Haftpflichtversicherung wird aber aus diesen Gründen nichts leisten.

@Fangirl4444

Das wäre dann wohl Versicherungsbetrug...

@Fangirl4444
Sie soll den Schaden nicht bezahlen, Sie soll ihn nur bei ihrer Versicherung melden - dafür ist eine Haftpflichtversicherung schließlich da.

Ja, Und dann wird die Versicherung feststellen, daß die versicherte Person nicht schuldhaft gehandelt hat, somit nicht schadenersatzpflichtig ist und dann gibt es immer noch kein Geld - diesmal allerdings mit einer mehrseitigen Begründung und zahlreichen aufgeführten Paragraphen aus dem BGB, ggf. ergänzt um einige Zitate aus diversen Urteilen.

@Fangirl4444

Keiner kann sie zwingen den Fall an ihre Versicherung zu melden. Der Fragesteller kann hier lediglich den Schaden gegenüber dem Mädchen versuchen geltend zu machen, notfalls mit Anwalt. Sollte man Erfolg haben (und das bezweifle ich bei dieser Geschichte) so das sie zahlen muss so kann diese selber entscheiden ob sie das selber übernimmt oder bei der Versicherung geltend macht.

@Fangirl4444
Sie soll ihn nur bei ihrer Versicherung melden - dafür ist eine Haftpflichtversicherung schließlich da.

Nein. Eine Haftpflichtversicherung ist für 3 Dinge da.

  1. Schadenansprüche zu prüfen und auf Plausibilität zu bewerten
  2. Berechtigte Ansprüche gem. § 823 BGB i.V.m. § 100 VVG zu begleichen.
  3. Unberechtigte Ansprüche für die versicherte Person, auch gerichtlich, abzuwehren.

Dein Anspruch fällt unter Punkt 3.

@Fangirl4444

auch da wird ein Verschulden vorausgesetzt. Außer die zahlen aus Kulanz.

Ihr könnt nur noch mal freundlich mit denen reden.

Fallen von einer Bank- Display kaputt?
Na ja, die Fallhöhe macht mich doch etwas stutzig...darf es vllt. ein paar Zentimeter mehr sein?
Aus 40 bis 50 cm- dann mindestens auf Stahlbeton....?

Das Handy ist auf einen Stein gefallen. Die Klassenleher haben es gesehen, es sollte also kein Problem sein, den Schaden zu bezeugen.

@Fangirl4444

Wann wirst du kapieren, dass der Schaden selbst gar nicht strittig ist! Er nur nicht durch schuldhaftes Handeln eines Dritten entstanden und somit haftet niemand. Die Kosten trägt der Geschädigte selbst.

@Fangirl4444

Wieso nennst du dich Fangirl, wenn du schon Mutter bist?

ja, JETZT habe ich es kapiert...aber nur dank Deines Hinweises- sonst wäre ich wohl dumm gestorben....Ich habe den Schaden lediglich versucht, aus Sicht einer Versicherung zu betrachten- und da darf man doch wohl Zweifel äussern? Und zur Quellfrage musste ich nicht extra noch Senf draufstreichen- das haben schon andere hinreichend getan.. Und danke für DEINEN Kommentar..

@Userhm

Dir ist schon klar, dass ich direkt die Fragestellerin gemeint und kommentiert habe, und nicht deine Erklärung des Schadenherganges? Deswegen steht auch @Fangirl vor meinem comment.

Dann müsst ihr euch an das Mädchen bzw. seine Eltern direkt wenden und schauen, ob du was bezahlen wollen.

Allerdings aufgrund deiner Schilderung ist doch deine Tochter diejenige, die den Schaden verursacht hat, sie muss halt lernen, mit Wertsachen entsprechend umzugehen und sie zu sichern. warum sollten denn andere Schuld daran haben, wenn sie ihr Handy einfach auf einer wackeligen Bank ablegt und noch dazu nicht ausreichend gegen Sturz sichert mit einer entsprechenden Hülle.

Habt ihr eine Handyversicherung? Wenn nicht, wird sie wohl mit dem kaputten Display erst mal leben müssen und und in Zukunft besser aufpassen. Ich als Mutter des Mädchens würde da auch nichts zahlen.

Das andere Mädchen hat sich auf eine Bank gesetzt und ist danach wieder aufgestanden. Das genau ist die vorgesehene Benutzung einer Bank. Wo bitte sollte da deren Verschulden liegen. Es war ja eine Sitzbank und keine Handyablegebank. Es sei denn, sie hat es absichtlich gemacht und es gibt Zeugen.

Legt man darauf was ab, muss man halt gut drauf aufpassen, das nichts damit passiert. Auf eine teure Brille passt man doch auch gut auf und legt sie nicht einfach auf einen Sitz oder eine Bank. Wenn sich dann einer drauf setzt, dann ist sie hin und derjenige ist auch nicht dran Schuld und nicht haftbar.