Wer kennt sich mit Mietrecht / Besuchsrecht für Katzen aus?

6 Antworten

Auch die Aufnahme von Tieren zur Pflege bedarf der Zustimmung des Vermieters. Genau wie die Haltung darf er auch hier nur begründet ablehnen.

Es gibt kein Gesetzt, welches Tieren ein Besuchsrecht einräumt. Natürlich darf ein Mieter Besuch mit Tieren empfangen. Ein "Besuch" vom Tier ohnen seinen Menschen allerdings, braucht die Zustimmung des Vermieters.

Ich habe gehört dass es ein Besuchsrecht für Tiere gibt, finde aber keinen Gesetzestext dazu.

Hast Du nicht ganz richtig gehört.

Erlaubt ist z.B. Besuch mit Hund, aber nicht der Besuch eines Hundes oder die Pflege.

Das wird bei Katzen nicht anders sein.

Tierhaltung darf nach neuerem Gesetz im Mietrecht nicht mehr verboten werden. Es darf nur untersagt werden, wenn massive Störungen auftreten und z.B. der Hausfrieden gefährdet ist. Oder zu viele Tiere gehalten werden.

Ihr Freund darf also die Katzen aufnehmen. Mieter haften natürlich für die Schäden, die ein Tier in einer Mietwohnung verursacht, z.B. an den Tapeten, wenn diese der Vermieter angebracht hat. 


Ein Gesetz dazu gibt es nicht!

Bei der Haltung von Katzen - genauso wie bei Hunden - ist es so, dass ein generelles Verbot des Vermieters unwirksam ist. Er darf die Haltung dann verbieten, wenn er es plausibel begründen kann. Wenn dein Kumpel deine Katze aber nur für vier Tage zur Pflege aufnimmt, ist das etwas anderes. Ein solcher Besuch ist nicht gleichzusetzen mit der Haltung, der Vermieter hat also noch weniger mitzureden. Vielleicht findet ihr hier ein paar hilfreiche Infos: http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch/

Ich habe gehört dass es ein Besuchsrecht für Tiere gibt

Da hast du etwas Falsches gehört: Ob sich Hund oder Katze in der Mietsache aufhalten dürfen, bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des VM und darf widrigenfalls durch unverzügliches Beseitungsverlangen und sogar fristlose Kündigung durchgesetzt werden.

Einem Tierharallergiker oder Asthmatiker ist es nämlich schnurz, ob seine Anfälle durch eine Katze ausgelöst wurden, die lediglich als Pflegetier kurzzeitig gehalten wird :-)

Deine Überlegung ist also völlig richtig: Vermieter vorher fragen oder sich eine Tierpension suchen :-)

G imager761