Pflegebedürftige Person in Mietwohnung aufnehmen?

5 Antworten

Was der Vermieter sagt ist relativ egal 

Das können Sie machen

Dazu sollten sie den Vermieter informieren, aber nicht um Erlaubnis bitten

die nebenkosten können erhöht werden , die Miete aber nicht 

Da der Wohnraum ausreichend Platz hat , sehe ich auch juristisch keine Probleme 

gretchenklein  02.07.2017, 21:04

Der Wohnraum hat eben NICHT ausreichend Platz. Für 3 Erwachsene sind 2 Zimmer und 67 qm zu wenig. Alleine aus diesem Grund kann der Vermieter wegen Überbelegung den Zuzug versagen.

Alexuwe  02.07.2017, 21:05
@gretchenklein

Laut gültiger Rechtsprechung ist die Mietfläsche ausreichend ,

Das geht bei jedem Gericht durch , ohne wenn und aber 

gretchenklein  02.07.2017, 21:18
@Alexuwe

Hier bist DU offensichtlich derjenige, der keine Ahnung hat. Hier mal ein Gerichtsurteil, das von einer Überbelegung von 2 Erwachsenen auf 50 qm handelt, weil die beiden nicht miteinander verwandt waren:

OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.5.1994, 20 W 216/94, ZMR 1994 S. 378

Außerdem berücksichtigst du nicht, dass es sich um eine schwerst pflegebedürftige Person handelt. Da sind die Richtlinien noch strenger.

Alexuwe  02.07.2017, 21:22
@gretchenklein

Hierbei ist dir ein Fehler unterlaufen 

Diese Personen stehen in einem direkten Verhältnis 

Der Wohnraum ist ausreichend und wie die das lösen interessiert kein Gericht 

Frau und Schwiegermutter , alles ok 

dazu bedarf es keiner Ehe , die Zeit spricht da für sich 

rotreginak02  02.07.2017, 21:46
@Alexuwe

@Alexuwe: wie kommst du nur auf solche Pauschalaussagen? Landet so eine Sache bei Gericht, weil Mieter gegen Vermieter oder umgekehrt klagt, so wird immer der EINZELFALL geprüft. Überbelegung ist schon von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und der Schnitt der Wohnung hat ebenfalls Einfluss auf das Urteil.

Alexuwe  02.07.2017, 21:50
@rotreginak02

Überbelegung bei 67 m2 ist in keinem Bundesland gegeben.

Die Lebensgemeinschaft ist beständig , 

die Aufn. Der Mutter ist korrekt und entspricht den Richtlinien des BGH,

Der Vermieter müsste gute Gründe vorbringen.

Aber ok, ganz korrekt ist das nicht 

vorausgesetzt ist , keine Sozialwohnung, mit Schein 

dann bedarf es zwingend der Zustimmung.......

Ja, der Vermieter darf den Einzug der alten Dame verbieten.

Alexuwe  02.07.2017, 21:02

Und mit welcher rechtlichen Begründung ?

PhoenixXY  02.07.2017, 21:04
@Alexuwe

Bin ick Jurist?!

Ein Vermieter kann sehr wohl festlegen, dass die Schwiegermutter eben NICHT einziehen darf. Die Lebensgefährtin darf mit rein, die Kinder auch - Muttern nicht.

stubenkuecken  02.07.2017, 21:05
@PhoenixXY

Jeder darf seine Wohnung untervermieten, sogar an die Eltern.

Alexuwe  02.07.2017, 21:07
@PhoenixXY

So viel Unsinn 

Mit der Vermietung , geht die Mietsache nunmal in die Nutzung des Mieters über ........

bitte nur , bei Wissen antworten

Alexuwe  02.07.2017, 21:08
@stubenkuecken

Untervermietung bedarf der Zustimmung 

Aufnahme nicht

stubenkuecken  02.07.2017, 21:13
@Alexuwe

Genau. Nur bei wissen antworten.

Ist nun aber zu spät, Du hast dein Unwissen bereits heraus posaunt.

Der Wohnraum ist zwar etwas knapp, aber noch ausreichend für drei Personen, zumal nur zwei Zimmer da sind. Die Mu bräuchte vermutlich ein Zimmer allein.  Eine Überbelegung wäre der einzig zulässige Ablehnungsgrund.

Für den Zuzug deiner Mutter in deine Wohnung brauchst du keine Erlaubnis. Der Vermieter soll aber (lediglich) informiert werden.

Höhere Betriebskosten zeigen sich erst mit der nächsten Abrechnung. Eine sofortige Anhebung der Vorauszahlungen ist nicht notwendig. Die Zahlungen des Vermieters ändern sich ja während des Abrechnungszeitraumes nicht.

Du musst (als Wohnungsgeber) die Wohnungsgeberbestätigung für deine Mutter ausfüllen und unterschreiben (nicht der Vermieter, der ist lediglich namentlich zu benennen).

Du musst den Vermieter nicht fragen. Du musst ihn nur darüber informieren das Deine Mutter bei Dir wohnt.

Ich halte die Wohnung mit drei Personen aber für überbelegt. Suche nach einer anderen Lösung.

Da deine pflegebedürftige Mutter nicht zu den nahen Verwandten wie Kinder oder eigene Eltern des Mieters gehört, stimmt es schon, dass sie  juristisch gesehen eine Fremde ist.

Ablehnung der Aufnahme weiterer Personen in eine Mietwohnung und ggf. Untermieter geht dennoch nicht so einfach, wenn "ein berechtigtes Interesse des Mieters" vorliegt und qm und Schnitt der Wohnung dies zulassen.

Hier ist ein sehr guter Bericht, was dabei alles zu beachten ist, wenn man eine weitere Person aufnehmen will und auch mit verschiedenen Gerichtsurteilen. 

http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html