Bab zu unrecht erhalten?

2 Antworten

Hallo,

sofort mit allen Unterlagen zur Agentur für Arbeit hingehen (am besten mit Begleitung). Betrag X als sofortige Rückzahlung anbieten. Monatliche Rate von Y für die weitere Rückzahlung.

Ideal wäre, wenn er irgendwie zeitnah den gesamten Betrag aufbringen könnte.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hier sollte mein Kommentar eigentlich hin.. :)

Danke für deine Antwort.

Hinzu kommt jedoch auch noch, dass das Jobcenter ebenfalls nichts davon weiß.

Sollte ich trotzdem sofort zum Arbeitsamt und die Sache zugeben und mich direkt selbst anzeigen?

Liebe Grüße

Wenn man etwas zu Unrecht bezogen hat, dann kommt im Regelfall dann zumindest eine Rückforderung auf einen zu, wenn du Pech hast gibt es noch eine Anzeige wegen Betrug und das kostet dann im Normalfall auch noch mal etwas.

Warum hast du den Abbruch denn nicht zeitnah gemeldet ?

Dann hätte man das BAB - eingestellt, dass Jobcenter hätte dann zumindest weniger oder auch gar kein Einkommen mehr auf deinen Bedarf anrechnen können und man hätte dir dann zumindest theoretisch deinen dann höheren Bedarf ( wenn du keine Sanktion bekommen hättest ) zahlen müssen.

So wird dann wie gesagt zumindest die Rückzahlung auf dich zukommen, die dann aber vom Jobcenter wie bei zu Unrecht bezogenem Kindergeld welches an die Familienkasse erstattet werden muss nicht durch eine ALG - 2 Nachzahlung ausgeglichen wird.

Danke für deine Antwort.

Hinzu kommt jedoch auch noch, dass das Jobcenter ebenfalls nichts davon weiß.

Sollte ich trotzdem sofort zum Arbeitsamt und die Sache zugeben und mich direkt selbst anzeigen?

Liebe Grüße

@Aixxxxxx

Die Info passt jetzt nicht zur Ausgangsfrage!.

Die BAB ist unrechtmäßig bezogen worden und muss zurückgezahlt werden. Der Agentur für Arbeit einen Plan vorlegen, wie man die Rückzahluzng zu vernüftigen Raten schaffen will/wird. Ggf. auch Aushilfsjob aufnehmen (und dem Jobcenter vor Beginn melden!). Die Agentrü fpür Arbeit entscheidet dan, ob Anzeige erstattet wird. Der Punkt, dass der Betreffende sich selbst gemeldet hat (ohne dass der AA etwas vom Ausbildungsabbruch bekannt war), ist bei der Agentur für Arbeit ein wichtiger Punkt! Man sollte sich beeilen, weil der Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsabbruch an die Krankenkasse und dieses ihn an die AA weitermeldet).

Wenn das Jobcenter nichts vom Ausbildungsabbruch weiß, sollte man es dort auch möglichst schnell melden. In Zukunft besteht dann ggf. ein höherer Anspruch auf Arbeitslosengeld II (wovon man dann ggf. Raten für die BAB-Rückzahlung vornehmen kann).

@Aixxxxxx

Sicher solltest du das umgehend melden und nachweisen, hättest du gleich nach oder besser noch vor deinem Abbruch machen sollen.

Wie zahlst du denn deinen Lebensunterhalt und ggf.einen Teil deiner Miete ?

Denn du bekommst dann ja keine Azubi Vergütung mehr, die dir das Jobcenter wie dein BAB - und Kindergeld auf deinen Bedarf anrechnet und du ja nur eine Aufstockung bekommst.

Wenn du auch noch dein Kindergeld bekommst, dann wirst du ggf.mit der Familienkasse ein weiteres Problem bekommen, denn nach deinem Abbruch stünde dir dann zumindest nach dem Monat des Abbruchs kein Kindergeld mehr zu, wenn du nicht z.B. als Ausbildung suchend gemeldet bist oder anderweitig nachweisen kannst das du ernsthaft auf der Suche nach einer neuen Ausbildung bist.

Wie hast du das eigentlich mit deinem KK - Beitrag geregelt, denn durch den Abbruch der Ausbildung geht das ja schon einmal nicht mehr, bist du Familienversichert ?

@isomatte

Ich habe dann vor von der Ausbildungsvergütung, Kindergeld sowie BaB oder Wohngeld zu leben, für die Zeit meiner Ausbildung. Dannach sollte ich ja auf keine Staatlichen Gelder mehr angewiesen sein.

Ich bin noch über meinen Vater Krankenversichert.

@Aixxxxxx

Ich meinte nicht in einer neuen Ausbildung sondern jetzt !

Wenn die Ausbildung jetzt abgebrochen wurde und es nur dem Jobcenter bekannt ist, dann bekommst du ja keine Vergütung mehr und das Jobcenter rechnet dir aber dein dann zu Unrecht erhaltenes BAB - und ggf.Kindergeld trotzdem auf deinen Bedarf als Einkommen an.

Zumindest deine Azubi Vergütung fehlt dir dann doch aber, du würdest dann nur dein BAB - ggf.Kindergeld und deine Aufstockung erhalten.

Wenn du vorher schon mit deiner Azubi Vergütung + BAB + Kindergeld deinen Lebensunterhalt nicht decken konntest, dann kannst du das jetzt ohne deine Azubi Vergütung erst recht nicht.

@isomatte

Meine Schulden habe ich aber mittlerweile beglichen und daher reicht nun auch weniger Geld monatlich aus.

Ich gehe die Sache melden und biete eine Ratenzahlung in kleinen Raten an. Dann sollte ich bis zum Ausbildungsbeginn ALG2 erhalten und sonst nichts. Das würde dann gerade so ausreichen. Immerhin bekommt man dadurch rund 1100 für 2 Personen.

Meine Freundin fängt ebenfalls zum 1.8 eine Ausbildung an (steht auch schon fest). Mit beiden Vergütungen und Kindergeld, sollten wir dann weder AlG2 (bzw sonst irgendeine Aufstockung vom JobCenter) noch BaB benötigen. Was ich echt gut fände.

@Aixxxxxx

Das du mit deiner Freundin wohnst geht aus deiner Frage ja nicht hervor und ist für die Beantwortung deiner Frage auch nicht relevant.

Wenn du deine Ausbildung schon vor Monaten abgebrochen hast und das dem Jobcenter schon gemeldet hast, so wie es aus deiner Frage zu entnehmen ist, dann solltest du ja schon mehr als nur deine Aufstockung bekommen, wenn es keine Azubi Vergütung mehr gibt und dadurch dein Einkommen gesunken ist.

Auf evtl.zustehende Gelder wie BAB - oder eine weitere Aufstockung durchs Jobcenter würde ich nicht freiwillig verzichten, denn dann müsst ihr nicht nur den Rundfunkbeitrag selber zahlen, sondern auch eine evtl.später zu zahlende BK - Nachzahlung.

Würdest du mit deiner Freundin jetzt schon eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden, dann stünde euch derzeit min.2 x 389 € = 778 € für die Regelsätze für den Lebensunterhalt zu.

Dann müsste eure Warmmiete bei ca.1100 € Bedarf bei um die 322 € liegen.

Solltet ihr noch keine BG - bilden, dann wären es derzeit min.jeweils 432 € Regelsatz + 50 % von der gesamten Warmmiete.

Es käme dann also darauf an was jeder von euch an Brutto und Nettovergütung bekommt, denn darauf stünden dann jeden von euch die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu und das kann die Netto Vergütung erheblich verringern, also das anrechenbare Erwerbseinkommen.