Was tun wenn Eltern sich weigern Steuerbescheid vorzulegen? (BAB)

5 Antworten

Melde diese Weigerung erstmal der Antragsstelle weiter. Vielleicht hat diese ja Möglichkeiten, den Steuerbescheid offiziell einzufordern?

Hi,

dann gibst du das einfach dem Amt so weiter. Die werden ihn schon dazu zwingen (Anschreiben, Bußgeld verhängen etc)

Dass hier so viele Leute was falsches schreiben ohne zu antworten verstehe ich auch nicht. Nach einer Heirat ändert sich nur die Reihenfolge der Unterhaltspflicht.

Zuerst ist der Ehepartner verpflichtend zum Unterhalt. Kann dieser nicht (zu wenig Einkommen), dann geht es wieder auf die Eltern über. Können die nicht (zu wenig Einkommen), dann gibts BAB.

es gibt absolut keinen Grund auf dir rumzuhaken oder dir falsche infos zu geben nur weil du verheiratet wärst sind die Eltern nicht mehr zuständig. Dann würde ja jeder mit 18 heiraten und schwups sind die Eltern raus und der Staat zahlt. So geht das nicht und ist auch nicht so gedacht.

Da du verheiratet bist, tritt erst mal deine Ehefrau für deinen Unterhalt ein und NICHT deine Eltern. Volljährige, verheiratete Kinder haben nämlich aufgrund ihrer Eheschließung keinen Unterhaltsanspruch mehr an ihre Eltern! Somit hat dein Vater völlig recht, dir seinen Steuerbescheid zu verweigern.

quelle: unterhalt.net :

Welchen Einfluß hat der Familienstand des Bedürftigen? Für den Fall, dass das unterhaltsbedürftige Kind verheiratet ist, ist das Alter dieses Kindes im Zusammenhang mit der Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Voraussetzungen nebensächlich. Somit würde nicht differenziert werden zwischen minderjährigen, priviligiert volljährigen und volljährigen Kindern.

Hintergrund ist, dass nach Maßgabe des Gesetzgebers die Institution Ehe mit einer sogenannten wirtschaftlichen Versorgungsfunktion in Zusammenhang betrachtet wird. Obgleich diese Sichtweise heutzutage nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen dürfte, da trotz des verheirateten Familienstandes das Kind sich nach wie vor in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden kann und demnach unter Umständen ansich unterhaltsbedürftig wäre. Diese Unterhaltsverpflichtung trifft in einem solchen Fall jedoch zunächst den Ehegatten und nicht die Kindeseltern.

Da Du verheiratet bist, sind Deine Eltern finanziell nicht mehr für Dich zuständig.

Deine Frau ist nicht berufstätig. Nichts desto Trotz ist auch sie für das "Familieneinkommen" zuständig (vorrangig zu Deinen Eltern). Im Klartext: Deine Frau sollte sich möglichst schnell um eine Arbeitsstelle bemühen ... und sei es eine Putzstelle auf €-400,00-Basis.

Setz deinen Vater schriftlich eine kurze frist und informiere die BaB Stelle, das dein Erzeuger die Mitarbeit verweigert. Dann kann die BAB Stelle dir vorläufig das Geld bewilligen, die Agentur wird sich dann auch gerichtlich mit dem Vater auseinandersetzen-