Wer kennt ASSAI Immobilien GmbH oder die Herren Zucchelli?

2 Antworten

Ich kenne dieses Unternehmen nicht persönlich aus geschäftlichen Kontexten. Im Netz habe ich sie zu unterschiedlichen Zeiten mit drei Standorten gefunden: zuerst Schönefeld, später Berlin-Wilmersdorf (Rankestr.) und Berlin-Charlottenburg.

Somit mutmaße ich, dass Du in Berlin lebst. Es wäre gut, wenn Du erklärst, was für Dich "unter unserem Hintern weiterverkauft" heißt. Ihr seid Mieter mit einem rechtsgültigen Mietvertrag, an dessen Rechtsgültigkeit sich durch den Verkauf des Hauses und eine Wandlung in Wigentumswohnungen nicht ändert. "Kauf bricht Miete nicht!"

Welche Befürchtungen hast Du konkret, wenn Du schreibst, dass es für Euch Mieter nicht nur positive Folgen hat.

Unabhängig davon, wie deren Vorgehen sein könnte, gibt es Rechtskontexte, die ihnen Grenzen setzen. Die Hauptbefürchtung ist die Eigenbedarfskündigung des neuen Eigentümers.

Berlin hat - wie auch andere Großstädte, z. B. München - bereits vor einigen Jahren die 10jährige Sperrfrist für Kündigungen bei sogenannten Wandlungsobjekten (Mietwohnung -> Eigentumswohnung) eingeführt. Besser geschützt sein kann man gar nicht gegen eine Eigenbedarfskündigung, denn ein Käufer mit Interesse an Selbstbezug sortiert die Wandlungsobjekte aus!

Es gibt noch einen Vorteil: Ihr als Mieter habt ein einmaliges Vorkaufsrecht. D. h. beim Erstverkauf könnt ihr jeden anderen Käufer auf dieser Rechtsgrundlage aus dem Felde räumen. Beim Zweitverkauf gilt dieses Vorkaufsrecht nicht mehr.

Also keine konkreten Erfahrungswerte mit dieser Firma, aber allgemeine Erfahrungswerte mit solchen Verkäufen.

Die Umwandlung in ETWs während des laufenden Mietverhältnisses hat für den Mieter den Vorteil das eine Kündigung wegen Eigenbedarf  für mindestens 3 Jahre ausgeschlossen ist und der Mieter hat ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Da nur als Hinweis.

Also will man unsere Wohnungen unter unserem Hintern weiterverkaufen. 

Da kann jedem Mieter passieren.

Bestehende Mietverträge müssen vom Erwerber übrigens übernommen werden.

Holmholm 
Fragesteller
 01.11.2016, 19:36

Nett, aber meine Frage in keiner Weise beantwortet!

Ich wollte nur wissen, ob jemand Erfahrungen mit den Herren/ diesem Unternehmen hat.

Ich kenne die §§ 577, 577a BGB und bin mir bewusst, dass der Eigentümer eines Hauses zum Verkauf einer Wohnung nach Errichtung einer WEG nach ebenjenem Gesetz berechtigt ist. Auch der § 566 I BGB ist mir bekannt. 

Ich wollte nur eine Info zu genau den benannten Firmen/ Personen. 

Vielen Dank!

Colombo1999  01.11.2016, 20:10

ASSAI -> Berlin -> 10 Jahre Sperrfrist