Vermieter will Kosten für Rohrreinigung auf Mieter umlegen.

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Wenn der nen Vertrag über die regelmäßige Wartungsreinigung der Abflussrohre abschließt (z. B. 1 mal jährlich), dann ist das auf Mieter umlagefähig.

Beim Absetzen von Fett würde ich von einem Mitverschulden der Mieter sprechen, da Fett und Öl nichts im Ausfluß zu suchen haben.

Ich habe mehrere Jahre in einer selbstsanierten Albauwohnung gewohnt, mit selbstverlegtem Abflußrohr und extrem geringen Gefälle und hatte nie Probleme.

Im Gegensatz dazu wurde ich des öfteren vonn einem Vermieter zu tailändischen Mietern gerufen, um denen die "verfetteten" Abflüsse zu reinigen, weil die eben die Angewohnheit hatten, ihr kaltes Fett in den Ausguß zu gießen.

Was steht im Mietvertrag? Steht nichts drinn zahlt der Vermieter, ansonsten ihr.