Mehrfamilienhaus, Probleme mit einem Mieter?
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wohnen als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus. Die Eigentümer der Wohnungen kommen soweit gut klar. Einer der Eigentümer haben wir allerdings noch nie gesehen oder gesprochen. Er kümmert sich eigentlich um nichts in dem Haus. Dagegen meint der Mieter dieser Wohnung (der am längsten der einzelnen Parteien in dem Haus wohnt), dass er sagen könnte wie bestimmte Sachen in dem Haus zu machen sind.
Ob es der Hausmeister ist oder die Sitzbank im Garten, er denkt er könnte darauf bestehen, dass es so läuft wie er es möchte. Mir ist klar, dass er an sich die Dinge mit seinem Vermieter zu klären hätte, dass hält ihn aber nicht davon ab uns seine Meinung lautstark mitzuteilen und den Molli zu machen.
Jetzt die Frage: Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe gegen diesen Mieter? Was genau kann man in solchen Fällen tun. Er möchte einfach nicht wahrhaben, dass es nicht wie all die Jahre vorher, so läuft wie er es gerne möchte.
17 Antworten
Gibt es irgendeine rechtliche Handhabe gegen diesen Mieter?
wovon sprichst Du hier bzw was stellst Du Dir vor? Ihn wegen Rebellion anzuzeigen? Ganz sicher nicht.
Ihr könnt ihn einfach ignorieren.
Wenn er sich äußert, sagt ihm einfach, daß das eine Angelegenheit ist, die er mit seinem Vermieter klären muss und er sich an diesen wenden soll.
Es gibt keine rechtliche Handhabe. Euer Ansprchpartner ist der Vermieter dieser Wohnung. Der kann abmahnen, wenn er dazu einen Grund findet - den sehe ich hier aber nicht.
Wenn ihr ihn alle ignoriert, wird er es noch eine Zeit versuchen bis er merkt , es reagiert keiner mehr. Der einzige Weg wenn der Vermieter nichts macht und betreffende Person nicht beleidigend und handgreiflich wird.
.... das ist aber doch gar kein Mehrfamilienhaus und eine WEG hat gegenüber einem Mieter nichts zu sagen/zu melden, so auch meine Erlebnisse.
Ein Mieter hat auch der WEG nichts zu sagen. Tipp: So wie man es anfängt, wird es getrieben.
Und was der Hausmeister einer WEG so alles macht und mit wem er spricht, geht einen ET auch nichts an. Es sei denn, dieser löst Kosten aus, die es zu bezahlen gilt.
Zudem, der Mieter will Änderungen nicht wahrhaben, also gibt es doch eine neue und gerade Linie des Verwalters.
als Eigentümergemeinschaft können die Eigentümer, die das Gehalt des Hausmeisters zahlen, diesen anweisen, die "Wünsche" des Mieters zu ignorieren. Weisungen hat er lediglich von den Eigentümern bzw. Hausverwaltung/Verwaltungsberat anzunehmen.
Habt ihr eine Hausverwaltung bzw. einen Verwaltungsbeirat? Falls ja, dann soll dieser den Eigentümer der besagten Wohnung darauf hinweisen, das sein Mieter nicht weisungsbefugt gegenüber dem Hausmeister ist und, dass er seinen Mieter davon in Kenntnis setzen soll. Falls keine Hausverwaltung/Verwaltungsberat, dann schreibt doch selbst an den Eigentümer der besagten Wohnung, dass er seinen Mieter davon in Kenntnis setzen soll.
Wenn der lästige Mitbewohner mal wieder seinen Senf dazu gibt, dann solltet ihr ihn ruhig darauf hinweisen, dass er sich in Angelegenheiten der Eigentümergemeinschaft einmischt, was ihm nicht zusteht. Euer und auch sein Ansprechpartner ist der Eigentümer, also sein Vermieter.