Wer kann mir sagen ob der Vermieter zustimmen muss

5 Antworten

Fragen musst Du auf jeden Fall und die Berechtigung zur Nutzung auch schriftlich niederlegen. Ob er damit einverstanden sein muss, wage ich zu bezweifeln.

Ich gehe davon aus, dass der Hof ein Gemeinschaftshof ist und voll allen Mietern genutzt werden kann. Und natürlich muss der VM um Erlaubnis gefragt werden und er kann das auch verbieten.

ImmoprofiJL  12.05.2014, 13:14

richtig

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass ein Vermieter prinzipiell zu Behindertenanpassungen von Wohnraum verpflichtet ist. Es müsste natürlich der benötigte Platz zur Verfügung stehen. Er hat aber auch ein Mitspracherecht zu den praktischen Details. Er kann beispielsweise den genauen Standort der "Garage" bestimmen, ggf. auch Modell oder Anstrich oder die Lage der Steckdose (bei Elektrorollstuhl). Die Kosten musst Du selbst tragen (ggf. Deine Krankenkasse.)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. kann Dich sicherlich dazu genauer beraten. Hier findest Du die Adressen: http://www.wohnungsanpassung-bag.de/wohnberatungsstellen.html

ImmoprofiJL  12.05.2014, 13:14

Es wurde eine "normale" Wohnung vermietet, keine behindertengerechte, insofern kann man den Vermieter nicht dazu zwingen, die Wohnung entsprechend anzupassen oder aber Maßnahmen wie den Schuppen zu genehmigen.

dock69  12.05.2014, 13:51
@ImmoprofiJL

Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. ;) Es gibt zahlreiche Gerichtsentscheidungen bis hoch zum BGH, die Deinem Kommentar widersprechen.

In der Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Eigentümerrechten und dem Verbot der Benachteiligung Behinderter (Art. 3 Satz 2 Grundgesetz) wird den Belangen Behinderter stets Vorrang eingeräumt.

Da der Hof nicht zur gemieteten Wohnung gehört, muss der Vermieter dem Aufstellen einer Box oder eines Schuppens nicht zustimmen.

Es ist ja sein Eigentum, wo er bestimmen kann was aufgestellt oder aufgebaut wird.

StupidGirl  12.05.2014, 11:21

nicht zustimmen????

Eine höfliche Anfrage wäre von Vorteil. Müssen, muß der Vermieter garnichts.