Darf ich ein großes Partyzelt in meinem Garten vorrüber gehend aufstellen?
Hallo,
Am Freitag feier ich meine Hochzeit und habe dazu ein Großes partyzelt gemietet. Meine Frage hierzu ist kann mein vermieter es mir verbieten es aufzustellen?
6 Antworten
wenn du nett und freundlich fragst, wird er es sicher nicht verbieten. am besten mal mit einer flasche wein persönlich vorbeischauen, auf einen guten umgangston reagieren die meisten positiv.
danke für den stern...
Wenn du den Garten gemietet hast, hast du sozusagen das "Hausrecht". Wenn nicht, gehört der Garten einem anderen Mieter oder dem Vermieter, der dann das Recht hat zu erlauben oder zu verbieten.
Da das Zelt ja aber nicht dauerhaft stehen bleibt, denke ich, wird keiner etwas dagegen haben. Aber fragen schadet nicht.
also der garten gehört zu der wohnung dazu...naja ich stehe ehrlich gesagt nicht gut mit meinem vermieter
Wenn das Zelt über 75 m² hat, muss es immer beim Bauamt angemeldet werden. Egal ob es ein Privatfest ist. Es kann aber sein, dass das Bauamt niemand zur Abnahme schickt, aber angemeldet muss es sein!!!
Das Bauamt kann es verbieten, wenn es nicht den Sicherheitsbestimmungen entspricht. Jedes Zelt hat ein Prüfbuch/Baubuch. Wenn das Zelt über 75 m² hat, muss es immer beim Bauamt angemeldet werden. Egal ob es ein Privatfest ist. Es kann aber sein, dass das Bauamt niemand zur Abnahme schickt, aber angemeldet muss es sein!!!
hm......also wenn das schon in 3 Tagen ist-wieso machst Du Dir da jetzt erst GEdanken drüber?
Ich würde die Gelegenheit mal beim Schopf packen und versuchen..den Vermieter zumindest mit auf einen Umtrunk oder Aperitif einzuladen.
Wohnt der mit im Haus?Immer Mist. Ansonsten kann ich mir kaum einen Vermieter vorstellen,der die Hochzeit seiner Mieterin torpedieren würde...gibts keine andere Möglichkeit oder location zum Feiern?
Wär zwar total kurzfristig....aber...;-)...vielleicht-nachdenkenswert? Was sagen Deine Eltern dazu?
vermieter wohnt 3 häuser weiter...und nein die frage stelle ich mich nicht jetzt erst sondern schon seit dem ich vor hatte eine feier zu geben...also das okay habe ich bekommen habe aber auch mitbekommen das er selber nichts machen kann weil es nicht für immer dort steht
Wenn das Zelt über 75 m² hat, muss es immer beim Bauamt angemeldet werden. Egal ob es ein Privatfest ist. Es kann aber sein, dass das Bauamt niemand zur Abnahme schickt, aber angemeldet muss es sein!!!
stell dir vor, du feierst gerade deine hochzeit im garten und dein vermieter schickt dir die polizei. es geht ja auch um lärmbelästigung. also ich würde es nicht darauf ankommen lassen und hätte eine geeignete lokation gemietet.