Kann mir der Vermieter verbieten in meinem eigenen Wohnraum eine Waschmaschine aufzustellen und diese zu benutzen?

6 Antworten

Wenn dort ein Anschluss für eine WS möglich ist - warum nicht?

In meinen Wohnungen und Appartements ist so was nicht möglich. Dafür gibt es einen Waschraum im Keller und jeder Mieter hat einen eigenen Stromanschluss, Wasseranschluss und -ablauf für seine WS und auch Anschlussmöglichkeit für einenTrockner. Die Feuchtigkeit wird durch eine Lüftung ins Freie befördert - es ist auch ein Fenster vorhanden sowie ein Wäschetrockenraum. Es handelt sich allerdings nur um ein 3-Parteienhaus bzw. 4 Parteienhaus.

Die Gefahr einer Schimmelbildung bei WS-Betrieb in der Wohnung sehe ich durchaus für gegeben, vor allem wenn man nicht richtig lüftet.

Warum sollte eine WM in der Wohnung zu Schimmelbildung führen?

@albatros

Noch nie neben einer WS gestanden, wenn Kochwäsche eingestellt ist? Da dampft es raus bei den Einschüben für Waschmittel etc.

Und wie viele trocknen auch noch die Wäsche in der Wohnung - es ist ja so praktisch, WS in der Wohnung und Wäscheständer daneben. Und ist erst mal Schimmel in der Wohnung - na dann gute Nacht!

Da kann ich gut verstehen, dass ein Verbot ausgesprochen wird, wenn man den ganzen Zauber schon mal mitgemacht hat. Das sollte aber dann auch entsprechend begründet und vorab abgesprochen werden. Mieter wollen auch nicht in einer Schimmelwohnung leben, wenn sie es auch oft selbst verursacht haben.

Wer viel fragt, der bekommt auch viele Antworten und dann sind auch Antworten dabei, die man lieber nicht hören würde.

Wenn im Mietvertrag nichts drinsteht, einfach die Waschmaschine in Küche oder Bad aufstellen. Es gibt Möglichkeiten, die Maschine geräuscharm aufzustellen, so daß andere Mieter nicht belästigt werden.

Wer viel fragt, der bekommt auch viele Antworten und dann sind auch Antworten dabei, die man lieber nicht hören würde.

Und Antworten die man lieber nicht lesen möchte bzw. gutefrage nicht möchte, das man antwortet, wenn man keine Ahnung von der Materie hat.

LG

johnnymcmuff

Wenn die Standsicherheit deiner WM gesichert ist und die notwendigen Anschlüsse für Wasser, Schmutzwasser und Strom (extra Absicherung) gegeben sind, darfst du auch bei Vorhandensein einer WM des Vermieters zur Nutzung durch die Mieter in deiner Wohnung eine eigene WM aufstellen und nutzen. Der V. darf das nicht verbieten, bzw. wäre ein Verbot unwirksam.

Ein richtig guter "albatros"!

Er erklärt, welche Bedingungen gegeben sein müssen, damit der Vermieter das nicht verbieten kann.

Somit ist auch erklärt, unter welchen Bedingungen das nicht möglich ist:

Nämlich dann, wenn es noch keine Möglichkeit gibt, den gefahrlosen Abfluss sicher zu stellen, der Boden keine sichere Aufstellung erlaubt (starke Unebenheiten, Tragfähigkeit der Decke, bzw. Beschädigungsgefahr für den Belag) und natürlich der passende Stromanschluss.

Da es sich offenbar um ein Zimmer handelt und nicht um eine ganze Wohnung, kann ich mir gut vorstellen, dass mindestens zwei von den genannten Kriterien nicht erfüllt sind.

@bwhoch2

Da wir beide und auch alle anderen User die tatsächlichen Gegebenheiten nicht kennen, ist es selbstverständlich, auf die Voraussetzungen hinzuweisen.

Falls diese derzeit nich vollumfänglich existieren, hätte der Mieter aber u. U. das Recht, diese herzustellen, bzw. das zu fordern. Es gehört zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung, darin eine eigene Waschmaschine zu betreiben (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind). Insofern bauliche Veränderungen dafür erforderlich wären, müssten diese zuvor vom Vermieter erlaubt und vom Mieter bezahlt werden. Es käme dazu aber auch sinnvollerweise eine Modernisierungsvereinbarung in Frage.

Wenn nicht, müsste der Mieter evtl. bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Wenn hier von "Zimmer" die Rede ist, ja, das kann verschieden ausgelegt werden. Da kämen Küche oder Bad in Frage, im Wohnzimmer sicher nicht. Hier sollte der Frager etwas mehr informieren.

Das ist immer wieder die Krux, die Frager denken, wir Antworter sind Hellseher

Eine eigene Waschmaschine kann dir niemand verbieten. Natürlich musst du die dafür notwendige Installation selbst bezahlen und ggfs beim Auszug auch wieder zurück bauen.