Beleuchtung von Flur und Schuppen in einer Mietwohnung - ist Vermieter verantwortlich?

3 Antworten

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Grundsätzlich ist der Vermieter für die Verkehrssichheit im Mietgrundstück verantwortlich. Die Beleuchtung des Flures ist so einzustellen, dass die Zeitschaltung ausreichend für den Fußweg ist. Die Benutzung des Fahrradschuppens ist abhängig von der Beschreibung der Mietsache und den Gemeinschaftseinrichtungen im Mietvertrag. Ist der Fahrradschuppen im MV erwähnt und dem Mieter zur Nutzung /Teilnutzung überlassen, muss der Vermieter für eine ausreichende Beleuchtung sorgen.>> siehe Verkehrssicherheit>>

Danke für deine Antwort! Kannst du dafür auch eine Quelle angeben?

@Caro9

Dem Eigentümer oder Vermieter obliegt eine Verkehrssicherungspflicht für das betreffende Grundstück. Grundlage dafür sind die §§ 535,823,836 BGB.

der vermieter sollte dafür sorgen dass im treppenhaus ausreichend licht da ist von der haustür bis zur wohnungstür. und natürlich muss der fahrradschuppen beleuchtet sein. wenn da mal jemand aus versehen was umschmeißt vom vermieter z. b. dann bleibt der v. natürlich auf dem schaden sitzen-hat ja für keine ausreichende beleuchtung gesorgt. und wenn sich jemand im winter z. b. den fuß vertritt oder gar bricht-na das wird dem vermieter teuer zu stehen kommen.

Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, das heißt in diesem Fall, für ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Die Stromkosten kann er im Rashmen der Betriebkosten auf die Mieter anteilg nach Wohnfläche umlegen. Nicht die Brennmittel (Glühbirnen und die Lampen). Kommt es zu einem Unfall wegen fehlender Beleuchtung oder deren Ausfall, haftet der Vermieter.

Danke für deine Antwort! Kannst du dafür auch eine Quelle angeben?

@Caro9

Hier einige Urteile. Darüber hinaus kannst du vieles zu diesem Thema googlen:

BGH NJW 52,1050; OLG Koblenz WuM 97, 50