Darf unser Vermieter uns verbieten Wäsche draußen im Hof aufzuhängen?
Unser Vermieter hat unsere Hausordnung komplett geändert. Da wir eine umgebaute Garage als Trockenraum nutzen dürfen, die a) viel zu klein für alle ist und b) die Wäsche auch nach 1 1/2 Wochen nicht trocken ist. Einige, auch ich, haben zwar einen Trockner, den wir aber vermeiden im Sommer zu nutzen, da man ja auch wegen Umweltbelastung und Sparmaßnahmen doch draußen die Wäsche aufhängen kann.
6 Antworten
Unser Vermieter hat unsere Hausordnung komplett geändert.
Was er arf oder nicht darf steht hier:
http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3-leitfaden-vermieten/178-hausordnung
MfG
Johnny
Vielen Dank
entscheidend, was in dein Mietvertrag drin steht, oder hat er dies auch schon geändert, hat er dies euch vorher bekannt gegeben.
Den Mietvertrag hat er nicht geändert. Er hat es einfach am Schwarzen Brett aufgehangen
wenn es vorher nicht verboten war kann er das nicht einfach ändern.
Deutsche Vermieter... Bei so was frage ich mich immer, was genau sich der Vermieter von solchen Aktionen erhofft.
das hat bestimmt ein sinn
Der Aushang ist für die Katz. Bei schönem Wetter musst du die Wäsche nicht in die Garage hängen. Der Wäschetrockenplatz ist sicher in den Mietunterlagen aufgeführt und deshalb auch nutzbar. Bei Versagen könnte sogar die Miete gemindert werden.