darf vermieter seine hochzeitsfeier auf dem grundstück feiern auf dem er nicht wohnt

11 Antworten

Wenn die Flächen vermietet sind, hat der Mieter Anspruch auf die vertragsgemäße Überlassung des Platzes. Er hat die Fläche vermietet und hat damit nicht das Recht, über den Platz zu verfügen. 

Der Vermieter kann sich mit den Mietern auf einen Verzicht für einen Tag einigen. Der Mieter ist jedoch nicht verpflichtet, dieser Forderung des Vermieters nachzugeben. 

Anders sähe es aus, wenn der Platz z.B. im Rahmen von Umbauarbeiten zwingend gebraucht würde und der Vermieter den Mieter entsprechend entschädigen würde. 

ja wir mieter zahlen miete für die stellflächen...wir waren mal kumpels, aber sind es heute nicht mehr so dicke..und weil wir uns schon viele jahre kennen, denkt er das er machen kann was er will...seine worte sind dann immer "wenn es euch nicht passt dann zieht doch aus"...er weiss das wir recht haben wenn wir gegen gewisse sachen angehen...aber er macht seine eigenen gesetze und nur das zählt...andere mieter trauen sich nichts zu sagen , weil sie angst ahben dass sie die kündigung kriegen...unser vermiter ist vom kumpel zum riesen A.......... geworden....entschuldige bitte den ausdruck....aber genau das trifft nun mal zu

@SM2005

Nun, aus rechtlicher Sicht ist die Sache einfach:

Du hast den Platz gemietet. Damit kannst und darfst du auch darüber verfügen. Wenn du dein Auto darauf abstellen willst, hat er das zu respektieren.

Durch die Vermietung hat er das Besitzrecht (tatsächliche Herrschaft über eine Sache) an dich abgetreten. Soll heissen: Du bestimmst, was auf dem Stellplatz steht und nicht er.

Ich denke es kommt drauf an, inwiefern der Parkplatz Teil des Mietverhältnisses ist. Wenn dieser mit angemietet ist darf er es nicht.

ja, sogar mit autokennzeichen, was auch totaler blödsin ist

dann ist dem vermieter der unterschied zwischen eigentümer und besitzer nicht klar (wie so oft schwirrt mir der satz: "die dümmsten bauern haben die dicksten kartoffeln" im kopf herum).

selbstverständlich darf der vermieter über die parkplätze nicht verfügen, wie es ihm beliebt. er kann niemanden zwingen, den parkplatz frei zu machen, wenn für die nutzung der parkplätze bezahlt wird.

ja wir wissen das,unser vermieter auch....aber er macht seine eigenen gesetze ...und nur das zählt....und wenn uns das nicht passt, können wir ja ausziehen....und das liegt daran dass wir mal kumpels waren, aber heute nicht mehr so dicke sind....also denkt er kann er machen was er will....und die fremden mieter trauen sich nichts zu sagen weil sie angst haben die kündigung zu kriegen

@SM2005

dann versteh ich die fragestellung nicht. wenn der sachverhalt beiden seiten klar ist, was ist dann deine eigentliche frage?

Sind die Parkplätze denn Gegenstand der Mietsache. hat also jeder Mieter einen speziellen Parkplatz zugewiesen, der zur jeweiligen Wohnung gehört?

Wenn das so ist, kann der Vermieter nicht einfach über diesen Platz verfügen. er müsste euch dafür entschädigen.

genau so ist das....sie sind zugewiesen

Wenn er Euch lediglich die Nutzung des Grundstücks zum Parken erlaubt hat, kann er das jederzeit widerrufen.

weil der vermieter nicht auf diesem grundstück wohnt...seine meinung ist "es ist sein grundstück, also darf er das, und er kann machen was er will"

Das ist Blödsinn, das hätte er wohl gerne.

Wennn mietvertraglich ein Stellplatz vereinbart ist, kann er den nicht einfach wegnehmen.

Aber ist es so schlimm mal einen Tag das Auto woanders zu parken?

MfG

Johnny