Darf der Vermieter verbieten, dass man auf seinem Garagenstellplatz Auto & Roller abstellt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich gehe ganz stark davon aus, dass das Wörtchen "ein" hier als simpler Artikel gebraucht wurde um im Zusammenhang des Verbots der anderweitigen Nutzung des Stellplatzes schlicht zu erklären, dass doch bitte nur Fahrzeuge dort abgestellt werden sollen, und nichts anderes.

Auslegungssache aber ich tendiere zu Gunsten des Vermieters

Wie stünden unsere Chancen jetzt?

Ganz schlecht.

Ist zwar blöd für Euch aber Ihr solltet Euch an die Anweisung halten.

Nein, wohl kaum. Gilt nur für NEUE Verträge, aber nicht rückwirkend. Würde ich dem Vermieter auch schriftlich mitteilen. 

Das Problem ist, ist es ein privater Vermieter oder ne grossen Wohnungsbaugesellschaft. Letztere haben meist Rechtsanwälte die alles zu deinem Nachteil ausarbeiten. 

Danke!

Nur gut , dass du hier "wohl kaum" verlautest, denn du bist dir durchaus nicht sicher mit deiner Aussage. Lass doch den Fragenden hier erst einmal den Wortlaut  des Garagenmietvertrages einstellen.

@Gerhart

Hallo

eigentlich würde es mich grundsätzlich mal interessieren, ob der Vermieter darüber urteilen darf, was ich in welcher Anzahl auf meinen Stellplatz stelle. So lange es KfZ sind.

Schließlich kann der Vermieter einer Wohnung mir auch nicht vorschreiben, dass ich nur EIN Sofa ins Wohnzimmer zu stellen habe.

Was ist, wenn die ganze Familie Motoroller fährt, und man vier ebensolche nebeneinander auf einem gemieteten Garagenstellplatz anständig parkt. Das kann doch nicht verboten sein.

Oder was ist, wenn ein Paar zwei Smarts fährt und sie beide auf einem Stellplatz abstellen? Passt doch wunderbar.

Wieso darf man das verbieten? Das erschließt sich mir nicht.

@katicarwash

Da nun der relevante Passus des Mietvertrages bekannt ist, erübrigen sich eigentlich alle Streitereien. Aber - Die Garage, Stellplatz, TG-Platz ist kein WOHNRAUM, sondern eine Nutzungsfläche im Eigentum des Vermieters die durch Vermietung den Besitz wechselt. Daher kann der Vermieter vertraglich festlegen, was auf diesem Platz stehen darf. in der TG können auch brandschutzrechtliche Gründe für die Anzahl der Kfz. gelten. Auch wenn der Stellplatz im Wohnungsmietvertrag genannt ist, fällt er nicht unter das Wohnrecht, er darf aber nur zusammen mit der Wohnung gekündigt werden.

Hi.


Na ja, so wie Du das schilderst, will da einer wohl maximale Kasse machen...

Inwieweit Eure beiden Fahrzeuge allerdings den "Gefährten" zuzurechnen sind, vermag ich nicht zu beurteilen... ;-)

Allerdings kann er einen abgeschlossenen Vertrag nicht so einfach einseitig ändern.


Servus


Ich glaube eher das der Garagenmieter einseitig den MV geändert haben will.

@Gerhart

Hä?

Bitte um Erläuterung....

Ich würde ihm freundlich schreiben: "Vielen Dank für ihre Information. Wir haben keinen Bedarf für einen Motorradstellplatz, da unser Kraftrad und der PKW zusammen in die angemietete Garage passen. Einer einseitigen Vertragsänderung zur Garagennutzung stimmen wir nicht zu"

Du scheinst den Wortlaut des Garagenmietvertrages zu kennen. Bist du mit dem Fragenden verwandt?

@Gerhart

Sehe ich genau so. Der Vermieter will einseitig den Vertrag ändern.

@Gerhart

Der Fragestellung nach ist nicht davon auszugehen, dass ein solches Verbot bereits zuvor bestand - sonst müsste der VM nicht schreiben "dass auf den PKW-Stellplätzen in der Tiefgarage nur noch ein fahrtüchtiges Gefährt innerhalb der Markierungen zu stehen hat"

Erstmal vielen Dank an alle, die hier antworten.

An Gerhart würde ich fast gern die Frage stellen, ob es sich bei ihm zufällig um meinen Vermieter handelt? :-)))

Nun gut, ich habe den Garagenmietvertrag hervorgekramt. Dort steht tatsächlich unter Paragraph 4:

"Der Mieter darf das Mietobjekt nur für ein fahrbereites und zum Verkehr zugelassenes KfZ oder Motorrad nutzen, die Verwendung zu anderen Zwecken, die Untervermietung oder eine sonstige Überlassung der Mietsache bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters."

Ich gehe ganz stark davon aus, dass das Wörtchen "ein" hier als simpler Artikel gebraucht wurde um im Zusammenhang des Verbots der anderweitigen Nutzung des Stellplatzes schlicht zu erklären, dass doch bitte nur Fahrzeuge dort abgestellt werden sollen, und nichts anderes.

Doch jetzt, da wir den o. g. Brief erhalten haben, denke ich, dass man "ein" natürlich auch anders lesen kann.

Wie stünden unsere Chancen jetzt?

@katicarwash

Durch die Information "ein" wird schon ausgelegt werden, daß es sich um "ein Stück" handelt. Sonst würde ja im Vertrag stehen "nur zugelassene KFZ oder Motorräder).

Durch den von Dir zitierten Absatz sehe ich die Chancen schlecht.

@katicarwash

Ich könnte dein Vermieter sein. Bei der Verhandlung zu deinem Mietvertrag hast du schlicht auf das Wörtchen "ein" statt "zwei" nicht geachtet. Der Vermieter ist im Recht, auch wenn es dir und den Usern nicht passt.

Ist doch klar. Der Vermieter will Euch abzocken und für das Motorrad noch mal Geld kassieren.

danke, aber darauf bin ich auch schon gekommen;-)