Wer ist Schuld, bei nachträglicher Änderung vom Dienstplan?

5 Antworten

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Wenn der Schichtplan einmal aushängt, ist er für beide Seiten verbindlich.

Änderungen kann der AG im Einvernehmen mit dem AN vornehmen, muss das aber mindestens vier Tage im Voraus machen. Es gibt für die Ankündigung von Schichtplänen im Arbeitsrecht zwar keine vorgeschriebene Frist, man stellt aber in der gängigen Rechtsprechung auf den § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Arbeit auf Abruf) ab.

Die Frist wird nach den Vorschriften der §§ 186 ff. BGB berechnet. Der Tag an dem die Mitteilung gemacht wird, zählt daher genau so wenig mit wie der Tag an dem man arbeiten muss.

Wenn der AG Schichten einfach so ändert, den AN weder fragt noch ihn (rechtzeitig) informiert, kann er sich seine Abmahnung in die Tonne klopfen. Die ist unrechtmäßig. Kein AN ist verpflichtet permanent den Schichtplan zu durchforsten um zu schauen ob es ggf. Änderungen gegeben hat. Er braucht auch nicht im Betrieb anzurufen. Hier muss der AG informieren und, wie gesagt, rechtzeitig.

Man kann als AN bei kurzfristigen Schichtplanänderungen auch einmal "Nein" sagen. Die meisten AN machen sich ja ihre Termine für ihre Freizeit. Sollte man diese nicht verschieben wollen oder können, muss der AG sich damit abfinden.

Betriebsrat gibt es bei Euch bestimmt nicht. Dieser muss den Änderungen ansonsten zustimmen, da der Schichtplan i.d.R. vorab genehmigt werden muss.

Deichgoettin  25.06.2015, 10:11

👍 👍 👍

Hexle2  26.06.2015, 15:11

Danke fürs Sternchen

Bei diesem Arbeitgeber gehe ich nur als Aushilfe zweimal die Woche hin, manchmal liegt mehr als ne Woche dazwischen, wenn ich bspw in der ersten Mo und Do arbeite und in der 2. Fr und Sa 

Also wäre es ne Möglichkeit zu Beginn jeder Woche anzurufen? Wibeiich ehrlich gesagt, echt n Problem mit meinem Gerechtigkeitssinn habe :D Ich finde, ändert er kurzfristig was an den bereits anhängenden(!) Plänen hat er verdammt nochmal die Pflicht diese Änderung zu unterrichten. 

Naja gut, Deutschland halt,kann man nix machen. Ich denke es ist besser wenn ich zähneknirschend denn Anschiss und die Abmahnung in die Tasche stecke und es einfach besser als mein Arbeitgeber mache und demnächst mit bittersüßer Ironie alle paar Tage anrufe und mich erkundige ;) 

Danke für den Link und euere Antworten! 

Grüße Gehirnfehler

Hexle2  26.06.2015, 15:17

wenn ich zähneknirschend denn Anschiss und die Abmahnung in die Tasche stecke 

Die Abmahnung zähneknirschend in die Tasche stecken ist eine schlechte Lösung. Wenn Du Dich aber dazu entschlossen hast, fotografiere in Zukunft die Schichtpläne wenn sie ausgehängt werden. Sollte es dann wieder zu spontanen Änderungen kommen, kann der AG Dich aufgrund der ersten Abmahnung nicht kündigen, da Du beweisen kannst, dass er sein Weisungsrecht schon genutzt hat.

Es ist schade, dass sich AG alles herausnehmen wenn es keinen Betriebsrat gibt und die AN sich wegen der Angst um den Arbeitsplatz nicht wehren. Da nützt es auch nichts, wenn das Recht auf Seiten der AN ist, wenn es nicht eingefordert wird.

Ich wünsche Dir trotzdem ein schönes Wochenende und Danke für den Stern.

P.S. Vielleicht solltest Du Dich mal nach einem gerechteren AG umschauen.

Zuerst musst Du Dich über Deine Zeiten informieren. Wenn diese kurzfristig geändert werden, ohne Dich zu fragen, bist Du außen vor.

Solltest du zwischen Arbeitstagen Freie Tage haben. Dann immer am letzten freien Tag auf Arbeit anrufen und dir den Dienstanweisung nochmal durchgeben lassen. Ansonsten täglich auf de Arbeitsplan schauen was der nächste Tag sagt. 

Ich fotografier meinen immer mit den Handy. Dann bin ich auf der sicheren Seite. 

elektromeister  27.06.2015, 16:02

Das Fotografieren des Ausgehängten Schichtplanes ist ein Hilfsmittel, dass Die Beweisbarkeit erleichtert, wenn es mal wieder eine Abmahnung geben sollte. Der MA ist jedoch nur vom Aushangstermin bis 4 Tg vor Fälligkeit der Dienstleistung verpflichtet den Plan zur Kentniss zu nehmen. Nachfolgende Änderungen sind das Problem des AG. Der ist dann in der Mitteilungspflicht.