Wer ist eigentümer von autobahnparkplätzen (nicht raststätten)?

1 Antwort

In rechtlicher Hinsicht sind bewirtschaftete und unbewirtschaftete Rastanlagen zu unterscheiden. Unbewirtschaftete Rastanlagen bestehen nur aus der Verkehrsanlage (den Parkplätzen) und eventuell einer WC-Anlage. Sie sind in der Bundesrepublik Deutschland Bestandteil der Bundesfernstraßen, die Grundstücke stehen somit im Eigentum des Bundes.

Raststätten und Tankstellen sind in Deutschland Nebenbetriebe und unterliegen anderen gesetzlichen Regelungen als die Verkehrsanlage. Die Betreiber haben ein Konzessionsrecht, das ihnen von der Bundesstraßenverwaltung verliehen wird.