Parkplatz auf dem Hinterhof, darf ich abgeschleppt werden?

11 Antworten

Vielleicht weiß derjenige, der den Zettel an den Auto hängt einfach nicht, dass es dein Auto ist. Du kannst ja einfach mal sicherheitshalber nen Zettel mit deinem Namen aufs Armaturenbrett legen, damit derjenige weiß, dass du da parken darfst.

Derjehnige der auf privatem Grund ein Fahrzeug abschleppen läßt muß das erst einmal selbst bezahlen. Spätestens da werden heldenhafte Zettelschreiber dann plötzlich ziemlich keinlaut.

Du hast dafür bezahlt da parken zu dürfen und hast das auch schriftlich.

Ich würde mir da keine Sorgen machen, tatsächlich ein fremdes Fahrzeug abschleppen zu lassen von dem man im Grunde nicht genau weiß ob es nicht doch da stehen darf trauen sich die wenigsten, weil sie dann doch Muffe haben erstens auf den Abschleppkosten sitzenzubleiben und zweitens noch Ärger mit dem Fahrzeugbesitzer zu bekommen.

Leg einen Zettel hinter die Windschutzscheibe, auf dem steht dass du Mieter bist (Name und Adresse) und für einen Stellplatz im Hinterhof bezahlst. Wenn das wirklich alles so ist und du sonst niemanden behinderst darfst dein Auto natürlich nicht abgeschleppt werden. Sollte das doch passieren so muss derjenige, der das Abschleppen veranlasst hat die Kosten übernehmen.

Da dieser Hinterhof Privatgrund ist, wird erst einmal die Polizei nicht abschleppen. Wenn ein Privatmann ein Auto abschleppen lassen will, muss der Auftraggeber sofort die Kosten dafür zahlen. Das verauslagte Geld müsste er sich dann von dir wieder holen. Nachdem du ja anscheinend berechtigt auf diesem Hinterhof stehst, wirst du nicht feiwillig zahlen. Damit müsste dich derjenige verklagen, der das Auto abschleppen ließ. Tja und dann wird sich vor Gericht entscheiden, wer Recht hatte.

Vielleicht kennt man dein Auto aber gar nicht und niemand weiß, dass du dort parken darfst. Habt ihr einen Hausmeister oder eine Hausverwaltung, die evtl. diese Zettel anbringen lässt???

Wenn das nur ein Mieter ist, der glaubt einen Anrecht auf seinen bestimmten Stellplatz zu haben, weil er dort schon immer parkt, dann sei vorsichtig, dass dir nicht noch das Auto zerkratzt wird, weil abschleppen trauen sich die meisten dann doch nicht, wenn sie erst zahlen müssen.

Ich gehe davon aus, dass ein "Spassvogel" dich hier ärgern bzw. provozieren will. Der Vermieter würde sich schriftlich direkt per Post an dich richten. Es gibt solche Mieter, (u. andere Menschen) die eigennützig sowas machen oder einfach nur stänkern wollen. Beachte das nicht und parke wie dir zugesichert im Hinterhof. Es mag ja ein Privatparkplatz des Vermieters sein, allerdings den Mietern des Hauses gewidmet. Nur Besucher oder Fremde (Nichtmieter) wären betroffen und dürften u. U. abgeschleppt werden. Das Verhalten des Zettelanbringers ist eine Rechtsanmaßung, die unzulässig und rechtlich ahnbar ist. Der Vermieter wird wohl überhaupt nichts davon wissen. Sammle die "Brieflein" und schau mal öfters, evtl erwischst du den Verursacher und kannst ihn dann anzeigen.