Parkplatz (Eigentümer)?

11 Antworten

er ist im unrecht. der parkplatz und das haus ist sicherlich sein eigentum, aber weder für diesen parkplatz oder geschweige deine wohnung hat er eine art hausrecht.

notiere doch einfach, an wieviel tagen er deinen parkplatz benutzt und kürze das entsprechend vom mietanteil für deinen stellplatz. am besten richtig formal und schriftlich.

klingt nicht nach einem freundlich-friedlichen verhältnis zwischen eigentümer und mieter.

Er beschwert sich leider über alles. Als ich vor einem Jahr dort eingezogen bin, hat er sich auch beschwert warum ich Bohre

@annesworld

So welche hatte ich auch mal unter mir wohnen. Die standen alle Nase lang vor meiner Tür, ich sei so laut. Am liebsten hätte ich auf Filzpuschen durch die Wohnung rutschen sollen. Oder ich hätte die "Hausordnung" nicht gemacht (war in Franken, aber ist dasselbe wie die Kehrwoche in BaWü) - ich hab dann schon immer Hafti-Zettel mit Zen-Sprüchen unter die Fußmatten geklebt um nachzuweisen, dass ich dort gekehrt und gewischt habe.

Konsequenz: Ein Brief, in dem ich alle "Vergehen" samt der dazugehörigen rechtlichen Grundlagen aufgelistet habe - in Kopie an die Wohnungsgesellschaft, die damals zuständig war (von denen dann sogar jemand kam und sich im Namen der Gesellschaft entschuldigt hat...) und knallhartes Auskosten sämtlicher Zeiten, die keine Ruhezeiten sind. Wer Instrumente spielt, muss halt üben... vor allem die seeeehr hohen Töne...

@ohwehohach

Mein Vermieter meint ich solle ihn ignorieren, da er nur der "Geist" des Hauses ist.

@annesworld

Tja, wenn die Wohnung sein Eigentum ist, dann kann der Vermieter da auch wenig tun.

@ohwehohach

Wie gesagt er ist der einzigste, der sich die Wohnung dort gekauft hat die anderen 5 Wohnungen gehören meinem Vermieter.

Das Haus ist nicht sein Eigentum. Das ist eine 6 Parteien Wohnung. Und er wohnt schon seit Anfang an dort drinn und hat halt vor über 20 Jahren dann die Wohnung gekauft. Und weil er schon so lange dort wohnt, denkt er er hätte das sagen

@annesworld

Sag ich doch! "Wenn die Wohnung sein Eigentum ist, dann kann der Vermieter da auch wenig tun". Sprich: Dein Vermieter kann ihm nichts vorschreiben, weil ihm seine Wohnung gehört und er die nicht vom Vermieter gemietet hat.

@ohwehohach

Doch, der Vermieter (dem ja 5 von 6 Wohnungen gehören) kann eine Eigentümerversammlung einberufen und ihn dann bei allen Entscheidungen überstimmen. ;-)

@annesworld

wenn er denkt, dass er denkt, dann denkt er nur, dass er denkt.

Wenn Du genau diesen Parkplatz gemietet hast, dann ist es egal, ob er seine Wohnung gekauft hat oder nicht - es ist Dein Parkplatz. Wenn Du einen Stellplatz von vielen (aber egal welchen) gemietet hast, dann kannst Du auch woanders parken. Ist kein Parkplatz mehr frei, muss er weg, denn Du hast ein Anrecht auf einen Parkplat - er nicht, weil er keinen gemietet hat.

Er kann ja nicht auch plötzlich bei Dir einziehen, nur weil seine Wohnung umgebaut wird.

Es gibt 6 Parteien in der Wohnung. 3 davon haben eine Garage und die anderen die 3 Parkplätze die dort sind. Jeder hat einen zugewiesen und bezahlt halt auch monatlich Miete dafür

@annesworld

Dann bleiben ja keine Fragen offen. Dann kannst Du ihn ja sogar abschleppen lassen, denn es ist nicht sein Parkplatz, sondern Deiner.

@ohwehohach

ja nur abschleppen auf deine Kosten da es Privatgrund ist...

@dancefloor55

Jo, aber a) ist der Parkplatz wieder frei und b) hat er den Aufwand, seine Karre abzuholen.

@ohwehohach

ob mir ein freier Parkplatz aber 200 € Wert ist muss man selbst entscheiden...

@dancefloor55

Wie ich schon sagte. "Du kannst ihn ja sogar abschleppen lassen...".

Du hast Recht.

Hilft dir aber eher wenig.

Es steht dir frei, den Nachbarn von deinem Stellplatz kostenpflichtig entfernen zu lassen. Die Kosten kannst du dann über den Rechtsweg wieder vom Nachbarn einfordern.

Er ist weg gefahren. Aber hat sich noch darüber aufgeregt, das mein Schild mit der Aufschrift 'Privatparkpkatz' nicht richtig befestigt sei (statt an allen 4 Ecken nur an 2) und er sich darüber beschweren wird.

@qugart

Keine Ahnung was er damit erreichen will

@annesworld

Jetzt hat er es dir aber gegeben..... ;-)

@annesworld

Kann er tun. Für das Aufstellen der Schilder ist die Hausverwaltung verantwortlich, nicht Du.

@ohwehohach

Die Hausverwaltung habe ich ja damals um Erlaubnis gefragt. Alles okay ich durfe nur nicht bohren oder kleben

@annesworld

Dann ist ja alles super :-)

Wenn du den Parkplatz gemietet hast, hast nur du das Recht dort ein Auto zu parken. Sei aber vorsichtig mit eigenmächtigen Handlungen, wie blockieren u.ä.. Ein solcher Schuss könnte nach hinten losgehen. Rechtlich hättest du die (theoretische) Möglichkeit auf Unterlassung zu klagen, das wird sich aber kaum lohnen.

Du bist im Recht, Mietsache geht über Eigentum.

Wenn du einen Nachbarschaftsstreit anzetteln willst, dann kannst du wie folgt vorgehen:

  1. Erkläre deinem Nachbarn, dass du den Parkplatz gemietet hast und damit die Verfügungsgewalt über den Parkplatz besitzt. Wen das nicht reicht, dann gehe zu Schritt 2 über und
  2. Erkläre deinem Nachbarn, dass er sich seinen Eigentümerstatus bei einer Mietsache sonst wohin schieben darf. Wenn das nicht reicht, fahre schwerere Geschütze auf:
  3. Erkläre deinem Nachbarn, dass du sonst gegen ihn über einen Rechtsanwalt eine strafbewehrte Unterlassungsanordnung. erwirken wirst und du deinem Vermieter bei Wiederholung eine Mietkürzung androhen wirst. Reicht das nicht aus, dann
  4. Setze die Schritte unter Punkt 3 in die Tat um.  

Nach 10 Jahren Nachbarschaftskrieg werden ihr zwar nicht mehr wissen um was es eigentlich ging, ihr werdet euch aber beide im Recht fühlen.

Man kann sich natürlich auch alternativ bei einer Tasse Kaffee zusammensetzen und die Sache wie erwachsene Menschen ganz in Ruhe besprechen.

Mit ihm zu reden ist immer ganz schwer. Er wurde damals nur so garstig, weil ich damals beim Wäsche trockner vergessen hatte, das Fusselsieb zu leeren und ich damals als ich noch Fahranfängerin war beim Parkplatz über den weißen Begrenzungs Streifen geparckt habe. Ja ja Sachen gibt's...

@annesworld

Dann frage deinen Vermieter, ob er nicht mal eine Eigentümer-Versammlung abhalten will, bei der dein Vermieter dann 5/6 aller Stimmen hält. ;-)