Wohnungsgeber und Eigentümer?

15 Antworten

Da ihr die Mieter seid, könnt ihr nicht gleichzeitig die Eigentümer sein. Eigentümer ist der, der für das vermietete Objekt als Eigentümer im Grundbuch steht.

Es kann jedoch sein, dass er die Vermietung der Wohnung komplett einer Hausverwaltung übertragen hat, dann könnte diese als Vermieter auftreten und wäre dann auch der Wohnungsgeber. Ihr schaut also einfach im Mietvertrag nach, wer als Vermieter drin steht.

du bist Mieter...Eigentümer ist der, der die Immobilie gekauft hat (also eine Einzelperson, Gesellschaft oder die Verwaltung direkt).

Wenn es dir um den Bogen für die Anmeldung beim Bürgeramt geht - der muss vom Vermieter ausgefüllt werden

Der Eigentümer ist der, der im Grundbuch steht.

Ihr seid Mieter.

Wenn es sich um ein Haus mit mehreren Wohnungen handelt, spricht man von Sondervermögen, wenn es nur einem gehört und Gemeinvermögen, wenn es allen gehört (z. B. Flure, Kellerräume, Garten).

Der Eigentümer ist der Besitzer. Ihr seit nur die Mieter. Der Besitzer des Hauses kann jemand ganz anderes sein als der Besitzer eurer Wohnung

In dem Fall ist der Mieter der Besitzer.

Der Eigentümer ist der Besitzer

In diesem Fall nicht. Eigentum und Besitz sind rechtlich vollkommen unterschiedliche Dinge. Besitzer einer Sache ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt darüber hat, hier also der Mieter/Bewohner. Eigentümer ist derjenige, dem eine Sache gehört.

Eigentümer ist der, dem die Wohnung gehört. Ihr als Bewohner seid Besitzer, da ihr die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung habt.

Die Wohnungsgeberbescheinigung muss vom jeweiligen Vermieter ausgefüllt werden, also vom Eigentümer oder - falls ihr untervermietet habt - von euch.