Wer hat hier Vorfahrt? Stoppschild oder Vorfahrt achten? (skizze)?

 - (Führerschein, Fahrschule, Verkehrsrecht)

9 Antworten

alsp passt mal auf: das Stopschild hat auf die Vorfahrtsregel keinen anderen Einfluß, als das "Vorfahrt gewähren"- Schild. OK, der mit Stopschild muß zwar anhalten, er hat aber trotzdem Vorfahrt, der andere darf sich nicht reinzwängen. Zumal wir ja alle wissen, daß am Stopschild kaum einer hält, muss man da eindeutig als Wartepflichtiger agieren.

Rechts vor links. Der rechts abbiegt hat immer Vorfahrt , wenn das nicht durch ein anderes Schild geaendert ist.

MajasWilli  25.09.2010, 13:16

Dass der Rechtsabbieger immer Vorfahrt hat, würde ich so zwar nicht unterschreiben, aber in diesem Fall ist das richtig.

Kectour  25.09.2010, 13:22
@MajasWilli

Ja du hast recht, Ausfahrten, Baustellen, Kreisverkehr usw. :-)

Naoscaire1916  25.09.2010, 14:21
@Kectour

Da spricht man aber auch nícht von Vorfahrt, sondern vom Einfahren!

rolandnatze  26.09.2010, 12:42

in diesem Fall ist das nicht "rechts vor links", obwohl das oft so genannt wird, es heißt richtig: Linksabbieger im gegenverkehr muss warten.

Richtig, erst fährt derjenige, der von unten kommt, anschließend derjenige, der aus der Straße mit dem Stoppschild kommt.

annokrat  25.09.2010, 13:18

nee, falsch, grottenfalsch!

annokrat

flyrobbin  25.09.2010, 14:25
@annokrat

So falsch ist das gar nicht, denn ein Stoppschild bedingt ein Halten. Ergo biegen die Fahrzeuge zu unterschiedlichen Zeitpunkten auf die Vorfahrtstraße ein, womit sich automatisch auch das Vorfahrtsrecht ändert.

Naoscaire1916  25.09.2010, 14:36
@flyrobbin

Ooooooouuuuh!!! wo hast Du denn das her!???

flyrobbin  25.09.2010, 14:57
@Naoscaire1916

Wer lesen und sehen kann ist klar im Vorteil.

JotEs  25.09.2010, 18:10
@flyrobbin

Auweia ...

Bedenke bitte: Es kommt nicht nur darauf an, lesen zu können, man muss auch wissen, WAS man lesen soll.

.

Die Verkehrszeichen 205 ( "Vorfahrt gewähren." ) und 206 ( "Halt. Vorfahrt gewähren." ) haben ausschließlich Bedeutung für das Verhältnis zum Verkehr auf der vorfahrtberechtigten Straße.

Für das Verhältnis zwischen den beiden sich gegenüberstehenden Abbiegern haben sie überhaupt keine Bedeutung.

Für diese gilt (aus der StVO):

.

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(...)

(4) Wer nach links abbiegen will, muß entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. (...)

.

Sobald also in dem angefragten Beispiel die vorfahrtberechtigte Straße frei ist, darf derjenige mit dem Stop-Schild zuerst fahren, da er entgegenkommender Rechtsabbieger ist.

Der Linksabbieger muss ihn durchfahren lassen, auch wenn er dafür so lange warten muss, bis der Rechtsabbieger sein Stop-Schildmanöver korrekt ausgeführt hat.

.

Der Linksabbieger kann sich die Vorfahrtsberechtigung auch nicht dadurch verschaffen, dass er entgegen der oben zitierten Vorschrift als Erster in die vorfahrtberechtigte Straße einbiegt.

Naoscaire1916  25.09.2010, 22:38
@flyrobbin

Und was soll ich lesen und sehen, was diese unterirdische These untermauert???

flyrobbin  26.09.2010, 10:10
@JotEs

Wunderbar, dass Du nochmals erklärst, was niemand bezweifelt. Jedem halbwegs gebildeten Autofahrer sollte die "Rechts-vor-Links-Regel bekannt sein. Fakt ist, dass aufgrund des Stopp-Schildes (im günstigsten oder ungünstigsten Fall) eben nicht beide Autofahrer gemeinsam auf die Vorfahrtstraße einbiegen werden, halten sie sich - nicht zuletzt derjenige, der aus der Stopp-Straße kommt - an eben ihre Verkehrszeichen (nochmals zum Mitschreiben: Der eine stoppt, der andere achtet auf die Vorfahrt). Und das hat, wie Du richtig erkannt hast, tatsächlich nichts mit dem Verhältnis der beiden gegenüberliegenden Verkehrsteilnehmer zueinander tun.

rolandnatze  26.09.2010, 12:47
@flyrobbin

@flyrobin: furchtbarer blödsinn...

Naoscaire1916  26.09.2010, 15:07
@flyrobbin

Könnte mal bitte jemand diesen Robin in sein Flugzeug setzten und nach Malle fliegen....da streuben sich einem ja die Haare!!! Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die F***** halten!!! Der Eine stoppt der Andere achtet...Wenn ich da irgend was verpasst haben sollte, fress ich meinen Fahrlehrerschein und mach in Zukunft einen auf Fluglehrer! Jeder halbwegs gebildete Autofahrer kennt den Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang! Du ja scheinbar nicht!!!

claushilbig  21.03.2013, 23:16
@flyrobbin

flyrobbin - völliger Schwachsinn:

  1. Beide Fahrer können (zumindest nicht unbedingt eindeutig) sehen, welches Schild ihr jeweilges Gegenüber hat, der von unten kommende Fahrer kann also gar nicht wissen, dass der von oben kommend anhalten muss. Ich darf mein eigenes Verhalten immer nur auf die Zeichen stützen, die für mich gelten, die ich selber sehe, niemals auf Vermutungen darüber, was an anderen Straßen stehen könnte. (Vielleicht ist das achteckige Schild, das ich von hinten sehe, ja nur eine ungeschickt geformte und angebrachte Werbetafel.)
  2. Stellen wir uns doch mal vor, beide Fahrer müssen halten, weil Verkehr auf der Vorfahrtsstraße ist. Anschließend ist die Querstraße frei, und die gezeigte Situation tritt ein. Nun darf eindeutig der Rechtsbbieger zuerst fahren. Da Verkehrsregeln aber in allen möglichen Fällen die gleichen sind, gilt das auch für den Fall, dass die Querstraße schon vorher frei ist.

Der Rechtsabbiegende hat Vorrang.

Der Unterschied der beiden Schilder ist nur, dass der mit dem Dreieck nicht unbedingt stoppen muß.

Er hat Nachrang gegenüber der Hauptstraße, dem Rechtsabbieger oder auch Geradeausfahrer.

Bei einem Stoppschild muss man IMMER anhalten, egal ob auf der Hauptstraße Verkehr ist oder nicht.

Bei Nachrang muss man bloß stehen bleiben wenn auf der Hauptstraße Verkehr ist.

Aber als Rechtsabbieger würd ich mich nicht drauf verlassen, dass der Linksabbieger das auch weiß ;-)

Freiwillig auf seinen ( eventuellen ) Vorrang verzichten darf man immer ;-)

AHA,...das kommt davon, wenn der Unterschied zwischen Vorfahrt und Vorrang in den Fahrschulen nicht ausreichend behandelt wird!

Von Vorfahrt spricht man nur, wenn sich Fahrzeuge von rechts oder links nähern. Die Grundregel lautet hier: "rechts vor links", wenn keine vorfahrtregelnden Zeichen aufgestellt sind.

Vorrang muß gegenüber des Gegenverkehrs beachtet werden, mit den Grundregeln:

1."Rechtsabbieger vor Linksabbieger"

2."Geradeaus vor Abbiegern"

und

3."Wer das Hindernis auf seiner Seite hat, ist wartepflichtig"Schilder des Vorranges gibt es eigentlich nur für die dritte Situation (Zeichen 208 u. 308)

In Deinem Fall gilt Vorrangregel Nr. 1!

Die Schilder in diesem Beispiel, beziehen sich nämlich nur auf die Vorfahrt und sind von der Aussage her, gleich gestellt: "Vorfahrt gewähren"!

Wobei man beim Stoppschild, das eigentlich "Halt, Vorfahrt gewähren" heißt,

( wurden Anfang der 70er Jahre eingeführt und ersetzten das alte Zeichen; http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/vk/e2v_vz97.gif )

an der Halt-oder Sichtlinie noch einmal anhalten muß.

Diese "Stop" Schilder stehen idR. da, wo man die "mäßige Geschwindigkeit", der annähernden Fahrzeuge nicht oder nur schwer von der Vorfahrtstraße aus sehen kann, somit keine plötzlichen Überraschungen erleben soll.

Ergo: Die Schilder "Vorfahrt gewähren" bzw. "Halt, Vorfahrt gewähren (Stop)" haben in diesem Beispiel, für das Verkehrsmanöver der beiden Fahrzeuge keinerlei Bedeudung! Es gilt Vorrang, Regel Nr.1, Rechtsabbieger vor Linksabbieger!