Wer hat Erfahrungen mit der Central Krankenversicherung gemacht?
Ist diese Versicherung zu empfehlen - oder sollte man sich eher nach einem anderen Versicherer umsehen?
18 Antworten
Ich bin sehr unzufrieden mit dem Kundenservice der Central. Man wartet auf Unterlagen minimum 10 Tage, bei mehrmaligem Nachfragen nach besagten Unterlagen wird man hingehalten und angelogen, dazu muss sich von Kundenberatern auch noch blöd anreden lassen. Ein Vertragswechseln kann sich so schon mehrere Monate hinziehen mit unzähligen Anrufen und Frustmomenten. Meine Erfahrungen mit der TK beispielsweise waren ganz anders, deswegen kann ich von der Central nur abraten!
Ich bin fast 40 Jahre in der Central. Lange war es gut. Im letzten halben Jahr mobben Sie mich in einem Ausmaß, den sich niemand vorstellen kann. Arztrechnungen werden nach wie vor bezahlt, aber Physiotherapie wollen sie nicht mehr übernehmen trotz ärztlichem Befundbericht. Auch einen Rollstuhl bekomme ich nicht, bzw. sie übernehmen € 500,00, kosten würde er ca. € 9.000,00. Ich weiß aber, dass die gesetzliche Krankenkasse bei meiner Diagnose einen Rollstuhl mit Elektroantrieb übernimmt. Die gesetzliche Krankenkasse würde bei meiner Diagnose auch die Physiotherapie übernehmen. Ich kann nur ganz dringend abraten, sich bei dieser KV versichern zu lassen. Wenn man gesund und jung ist, dann ist alles gut. Später, wenn man die KV braucht, kommt man nicht mehr raus, man zahlt sich dumm und dämlich und bekommt keine Leistung. Geht in die gesetzliche KV mit Zusatztarifen, da seid Ihr gut aufgehoben.
Die Central KV AG ist ein Gewinnoptimiertes Unternehmen und gehört inzwischen zur Generali Versicherungsgruppe.
Wie mein Vorschreibet bestätigt, werden inzwischen Leistungen die über viele Jahrzehnte uneingeschränkt übernommen wurden, jetzt gekürzt.
Physiotherapie usw sind nicht in der GOÄ beinhaltet, dennoch werden diese Entgelte für die Abrechnung hergenommen.
Wie sagte man mir, es muss alles seine Ordnung haben. Dem pflichte ich bei, aber diese Ordnung muss auch für Beide Vertragsparteien gelten und nicht nur für den Versicherungsnehmer.
Der VN ist nicht der Bettler, sondern er zahlt mit seiner monatl. Prämie, die pünktlich zu bezahlen ist, am besäten per Einzugsverfahren.
Auch bei der Central KV AG fehlen in den Bedingungen folgendes:
§1 Im Schadensfall erlischt der Anspruch, trotz Vollkostentarif
Es nützt auch nichts die Sachbearbeiter auf ein Urteil hinzuweisen:
Kürzt eine private Krankenversicherung Leistungen, muss sie das im Vertrag deutlich und für Versicherte verständlich machen, urteilte das Landgericht Coburg (Az. 32 S 57/14).
Der Fall: Ein privat Krankenversicherter hatte bei seinem Versicherer eine Rechnung für Krankengymnastik und manuelle Therapie eingereicht. Von den rund 470 Euro erstattete das Unternehmen nur die Hälfte und berief sich auf eine Vertragsklausel, wonach solche physikalisch-medizinischen Leistungen „100 Prozent wie ärztliche Leistungen“ erstattet würden. „Entsprechend zugrundegelegt“ werde die Gebührenordnung für Ärzte.
Dass sich hinter dieser Formulierung eine Leistungseinschränkung verbirgt, sei für einen durchschnittlichen Kunden nicht klar, so das Gericht. Die Klausel sei für den Versicherten überraschend und benachteilige ihn unangemessen. Der Versicherer muss dem Kunden deshalb den vollen Rechnungsbetrag erstatten.
LG Coburg 3. Zivilkammer | 32 S 57/14
Urteil | Bedingungen für die private Krankenversicherung: Klauselkontrolle bei einer Leistungsbeschränkung für Physiotherapieleistungen | § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 1 GOÄ, §§ 1ff GOÄ
Die Central KV und Ihre Verantwortlichen wissen ganz genau, dass die meisten Versicherten wegen 20-50 € fehlender Abrechnungsbeträge nicht Klagen werden.
Würde ich einen Anwalt oder Institut finden, dass mich unterstützt, ich würde bis vor den BGH gehen, um endlich diese unseriöse Praxis zu beenden.
Nicht anders ist es bei der KTG Versicherung, die sucht auch Tag für Tag Gründe, um einen kein KTG zu zahlen. Am besten man wird BU, dann können die aus dem Vertrag ausscheiden.
Zumindest hat das BGH in Sachen Herabsetzung einen Riegel vorgeschoben.
BGH AZ IV ZR 44/15
Unwirksamkeit der Regelung zur Herabsetzung des Krankentagegeldes gem. § 4 Abs. 4 MB/KT
OLG Karlsruhe
1. Für eine mögliche Anpassung der Höhe des Krankentagegeldes und des Beitrages beim Absinken des durchschnittlichen Nettoeinkommens unter den der Erstbemessung des Krankentagegeldes zugrunde gelegten Betrages einseitig durch den Versicherer ist von vornherein kein Raum, wenn beim Vertragsschluss kein bestimmtes Nettoeinkommen zugrunde gelegt worden ist.
2. Die einseitige Anpassung von Krankentagegeld und Beitrag im Falle des Absinken des durchschnittlichen Nettoeinkommens unter den der Erstbemessung des Krankentagegeldes zugrunde gelegten Betrages durch den Versicherer unter Berufung auf § 4 Abs. 4 MB/KT ist unwirksam, weil die Regelungen in § 4 Abs. 4 auch i.V.m. § 2 Abs. 2 MB/KT einer AGB-rechtlichen Kontrolle nicht standhalten.
a. § 4 Abs. 4 MB/KT benachteiligt den Kläger entgegen dem Gebotes von Treu und Glauben unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB.
b. Die Regelungen zur Herabsetzung des Krankentagegeldes verstoßen im Übrigen gegen das Transparenzgebot, § 307 Abs. 1 S. 2 BGB, und sind auch deshalb unwirksam.
3. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt in diesem Fall nicht in Betracht.
Tarifoptimierung bei annähern gleicher Leistung durch die Central KV funktioniert auch nicht, große Sprüche klopfen, aber nichts auf die Beine bringen.
Ich rate jedem bei der Überlegung in die PKV zu wechseln, die Central KV und ihre Vertragsbedingungen ganz genau zu prüfen und eher die Finger davon lassen.
Wie die Central für gute Beratung ausgezeichnet werden kann ist mir völlig schleierhaft.
Die Versicherung hat einen Irrtum meinerseits schamlos und heimtückisch ausgenutzt, um mir das Krankentagegeld zu kündigen.
Hier wird man als Kunde nur gut behandelt, solange man jung und gesund ist. Wenn man über 50 ist und zur weniger lukrativen Kundschaft gehört tut die Central alles dafür, einen wieder loszuwerden oder schlecht zu stellen. Das ist nicht der Sinn einer Versicherung.
Ich habe nun das Problem, dass ich ab dem 42. Krankheitstag ohne Einkommen dastehe - der Supergau. Werde mich nach einer anderen Lösung umschauen müssen. Die Central lässt mich eiskalt abblitzen, nachdem ich 15 Jahre vor allem eingezahlt habe.
Ich kann nur abraten!
Ich bin seid über 20 Jahren bei der Central
nach einem Unfall über 10 Monate krank gewesen
die Leistungen und Betreuung durch die Central absolut Spitze,
Die Betreuung und Beratung am Telefon einfach einzigartig, ich kann die Central nur loben, und das in einem sehr grossen Format.
Gute Versicherung im gehobenen Mittelfeld. Es gibt allerdings auch bessere. Leider werden die zu 90% von der DVAG vertrieben :-( Finanztest sehe ich sehr zwiespältig und gebe da nicht viel auf die Ratings.
also mit der debeka hängt auch noch damals ab, dass die sehr viele kunden hatten die auch jung und gesund waren, aber sobald das kippt und vor allem keine neuen bzw. nicht genug neue versicherten personen dazu kommen, dann steigen logischer weise auch viele tarife ;)
also ich gebe dir recht...leider werden diese produkte oft durch die dvag vertrieben...ich selber war bei de ASO direkt von der aachenmünchener und direkter AD (mit ausbildung)der selbigen...ich hatte nur ärger mit denen während meiner zeit bei der AM.
unser vertrieb wurde dann aber aufgelöst ende 2005 bis 2006 und freiwillig brachten mich keine 10pferde zu den struckis ;) da habe ich lieber freiwillig gekündigt, trotz mehr festgehalt...denn ich muss mich ja mit der gesellschaft und deren leistungen identifizieren können.
sehe ich genau so wie du ;)