Hat man Anrecht auf eine Rechnungskopie (Privatkunde --> Hotelrechnung)?

6 Antworten

Bei berechtigtem Interesse des Kunden besteht ein Anspruch auf Übersendung von Zweitschriften (Kopien), z. B. bei verlorengegangenen Rechungen. Das kann man aus § 242 BGB ableiten; danach muß eine Leistung so erwirkt werden, wie die Rücksicht der Verkehrssitte es erfordert; es gibt keinen sachlichen Grund eine Kopie zu verweigern - dies kann allerdings ggf. kostenpflichtig sein.

Wenn durch die Weigerung ein Schaden erlitten wird, könnte man evtl. sogar Schadensersatz nach § 280 BGB verlangen.

Du solltest schriftlich eine letzte Frist zur Übersendung der Zweitschrift (Kopie) setzen und androhen, dass Du nach Ablauf rechtliche Schritte einleiten und Dir Schadensersatzansprüche vorbehälst.

Wenn das Unternehmen die Rechnung verschlampt hat, liegt das Verschulden natürlich grundsätzlich dort zu suchen.

Wenn Du nachweisen kannst, daß das Unternehmen die Rechnung auch tatsächlich zur Erstattung erhalten hat kann hier eine zugesagte Erstattung, notfalls gerichtlich eingefordert werden.

Wenn Du überwiesen hast oder mit Kreditkarte gezahlt hast, dann hast Du ja einen Zahlungsbeleg; wenn auf der Rechnung, die verlorenging, bar quittiert wurde, ist es sowieso ein wichtiger Grund, eine Zweitschrift (Kopie) auszustellen.

Ich habe es in meiner langen Berufspraxis noch nicht erlebt, daß ein Unternehmen eine Zweitschrift (Kopie) verweigert hat.

Übrigens: Das Unternehmen könnte Dir den Betrag auch ohne Rechnung erstatten; die Verweigerung des Hotelbetriebs ist zu den Belegen zu nehmen; bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt die Rechnung anfordern - dann muß er eine Zweitschrift herausgeben.

Wenn die Zahlung nicht nachweisbar ist (wegen Barquittung auf der Rechnung) kannst Du eine schriftliche Versicherung abgeben, daß Dir die Ausgaben tatsächlich entstanden sind.

Ein Vorsteuerabzug scheidet dann natürlich für das Unternehmen aus.

Ich bekam die Rechnung. Diese reichte ich bei meinem Arbeitgeber ein, doch er hat sie leider verloren.

Und mein Arbeitgeber hat vielleicht keine Schuld, die Rechnung kann auch auf dem Postweg verloren gegangen sein. 

Hast du die Rechnung nun deinem AG persönlich überreicht oder postalisch versandt?, denn iwie widersprichst du dir da gerade selbst... lg

einreichen --> postalisch

Du hast Anrecht auf 1 Rechnung. Alles weitere wäre reine Kulanz. Dass der Hotelchef dir diesen Gefallen nicht erweist, kann ich nicht nachvollziehen. Vielleicht kannst du ihm anbieten für die Bemühungen eine "Spende" für die Kaffeekasse zu leisten.

Falls diese Bemühungen nicht von Erfolg gekrönt werden, dann bleibt meines Erachtens nur die Möglichkeit des "Eigenbelegs". Allerdings kann damit die Umsatzsteuer nicht erstattet werden. So wäre das FDP-Geschenk an Hotels, auf Übernachtungen nur 7% anstelle 19% ans FA abführen zu müssen, auch für dich postum positiv.


Wo ist das Problem? Eine Mail mit PDF reicht doch! Ist wie eine Kopie!

Er schickt die PDF nicht! Er sagt nur er würde sie senden

welchen Paragraphen soll es denn dafür geben? Den Recht-auf-Hotelrechnungskopie-Paragraphen? Den müssen wir unbedingt im BGB aufnehmen.