Wer haftet, wenn Garagentor fremdes Auto beschädigt?
Hallo zusammen, ich hab mal eine theoretische Frage:
Mein Garagentor geht automatisch auf und ab und zu drück ich versehentlich am Schlüsselbund auf den Öffner und dann geht es halt auf. Ist ja an sich nicht schlimm. Nun wohn ich aber in einer Strasse, in der ein generelles Parkverbot am Strassenrand besteht und vor Garagen darf man ja sowieso nicht parken. Trotzdem stehen relativ oft Autos direkt vor meiner Garage. Wenn ich jetzt mal versehentlich die Garage aufmach und in diesem Moment ein Auto dort steht und vom Tor Dellen oder Kratzer abkriegt, wer haftet dann? Muss ich den Schaden zahlen, obwohl das Auto dort hätte eigentlich garnicht stehen dürfen?
2 Antworten
Ja.
Selbst wenn es im öffentlichen Halteverbot stünde, darfst du es nicht beschädigen.
Du hast das Tor immer unter Sicht gefahrlos zu öffnen und schließen - du könntest ja genau so gut sonst auch ein spielendes Kind dabei verletzen?
G imager761
Trotzdem etwas unfair, wenn's versehentlich passiert. Im Gegensatz zum Auto darf das Kind da rumstehen und kann hoffentlich auch wegrennen...Aber hört sich doch trotzdem logisch an. Danke, da muss ich in Zukunft wohl besser aufpassen!
Für Maschinen (und dazu gehört ein Garagentor in dem Fall) besteht eine sog. Gefährdungshaftung. Der Eigentümer haftet unabhängig von einem Verschulden, für alle Schäden, die entstehen. Auch "aus Versehen".
Danke ;-)