Schäden am Motorrad durch verweichten Asphalt im Innenhof der angemieteten Wohnung. Wer haftet?

4 Antworten

Ja darf ich. Dort stehen auch andere Motorräder und Fahrräder.

Hast Du speziell die Erlaubnis des Vermieters?

Wenn ja, darfst Du was abstellen, aber es ist wahrscheinlich nicht im Mietvertrag.

Du kennst doch bestimmt folgendes:

Benutzung auf eigene Gefahr.

Hallo,

dass das bereits bei diesen doch noch geringen Temperaturen passiert, ist sehr ungewöhnlich. Grundsätzlich ist es aber die Eigenschaft von Asphalt, dass er bei hohen Temperaturen (sehr) weich wird.

Daher ist das einzig und alleine das Risiko des Fahrzeugbesitzers und dafür haftet kein anderer als dieser selbst.

Ob du dort rechtmäßig geparkt hast oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle.

Viele Grüße

Michael

Muss mein Vermieter für diese Kosten aufkommen?

Gegenfrage:

Darfst Du das Motorrad mit Erlaubnis des Vermieters dort parken/abstellen?

Resultat ist jetzt, dass die Maschine leckt(noch nicht sicher ob Wasser, Benzin oder Öl),

So was sieht man doch.

Ja darf ich. Dort stehen auch andere Motorräder und Fahrräder

.... ist ganz einfach - du bist dafür verantwortlich dein Fahrzeug sicher abzustellen.